Kreis berät über Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes beraten und empfiehlt dem Kreistag die Richtlinie zur Umsetzung sowie die entsprechende Vereinbarung über die Umsetzung mit den Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis zu beschließen.
Mit in Kraft treten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Aus dem Rechtsanspruch ergibt sich keine Pflicht das Angebot wahrzunehmen. Der Anspruch beginnt für jedes Kind im Schuljahr 2026/2027, das die erste Klasse besucht und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert. So haben ab dem Sommer 2029 alle Kinder der Grundschule einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in einem Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, das Land kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln.