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Kreis berät über Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes beraten und empfiehlt dem Kreistag die Richtlinie zur Umsetzung sowie die entsprechende Vereinbarung über die Umsetzung mit den Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis zu beschließen.

Mit in Kraft treten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Aus dem Rechtsanspruch ergibt sich keine Pflicht das Angebot wahrzunehmen. Der Anspruch beginnt für jedes Kind im Schuljahr 2026/2027, das die erste Klasse besucht und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert. So haben ab dem Sommer 2029 alle Kinder der Grundschule einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in einem Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, das Land kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln.

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Westerwaldkreis regelt Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten

Über den Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten im Westerwaldkreis hat der Jugendhilfeausschuss (JHA) beraten. Das Gremium hat dem Kreistag einstimmig die Einführung der neuen Richtlinien empfohlen.
Die Ziele und Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung und die Rechte der Kinder sind in einem Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) sowie den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen vorgegeben. Das Landesgesetz ist gleichzeitig Grundlage für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeinden und Städten sowie den freien Trägern.

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CDU-Kreistagsfraktion: Impulse digital mit „Neues Bestattungsgesetz – das Ende der Friedhöfe?“

Die CDU-Kreistagsfraktion im Westerwald setzt ihre Veranstaltungsreihe "Impulse digital" mit dem Thema „Neues Bestattungsgesetz – das Ende der Friedhöfe?“ fort. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf enthält gravierende Auswirkungen für die Bestattungskultur und wirft die grundlegende Frage auf, wie und wo wir unsere Verstorbenen zukünftig beerdigen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf Kommunen und Bestattungsinstitute, auch die Religionsgemeinschaften sind betroffen.

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Bericht aus Berlin – Harald Orthey MdB informiert

402fc447 71c9 46a2 9f35 67d50e808839Direkt aus Berlin meldet sich unser Bundestagsabgeordneter Harald Orthey mit einem ersten Einblick in seine Arbeit in der Hauptstadt: „In dieser Woche haben sich die Ausschüsse des Deutschen Bundestages konstituiert – jetzt startet die parlamentarische Arbeit richtig! Ich freue mich sehr, künftig als ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss sowie im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitwirken zu dürfen. Zusätzlich bin ich als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales benannt worden.

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