Westerwaldkreis regelt Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten
Über den Betrieb und die Finanzierung von Kindertagesstätten im Westerwaldkreis hat der Jugendhilfeausschuss (JHA) beraten. Das Gremium hat dem Kreistag einstimmig die Einführung der neuen Richtlinien empfohlen.
Die Ziele und Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung und die Rechte der Kinder sind in einem Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) sowie den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen vorgegeben. Das Landesgesetz ist gleichzeitig Grundlage für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeinden und Städten sowie den freien Trägern.
