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Ankündigung: Wahlkreisbewerber-Aufstellung am 20. Juni in Westerburg

Aufstellungsversammlung 20.06.25Nach der Nominierung von Jenny Groß als A-Kandidatin im Wahlkreis 6 findet am Freitag, 20. Juni 2025, um 18:00 Uhr die Aufstellungsversammlung für den Wahlkreis 5 statt. An diesem Abend entscheiden die Mitglieder aus den Gemeindeverbänden Westerburg, Bad Marienberg, Hachenburg und Selters, wer bei der Landtagswahl am 22. März 2026 als Direktkandidatin bzw. Direktkandidat ins Rennen geht.

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Harald Orthey MdB: Krankenhaus Hachenburg auf gutem Weg

PressekonferenzAusschnittKrankenhausHbgIn einer Pressekonferenz im Burbach-Stadion haben die Verantwortlichen offiziell die Integration des DRK Krankenhaus Hachenburg in die Trägergesellschaft Evangelisches Krankenhaus Dierdorf/Selters gGmbH bekannt gegeben. Landrat Achim Schwickert und Landesgesundheitsminister Clemens Hoch machten dabei die Unterstützung für den neuen Träger deutlich.

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Harald Orthey MdB: Infomobil des Bundestages in Montabaur

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Harald Orthey freut sich, dass das Infomobil des Deutschen Bundestages vom Pfingstmontag,9. bis Mittwoch, 11. Juni 2025 in seinem Wahlkreis 203 Station macht. Der 17 Meter lange und 26 Tonnen schwere Promotion-Truck wird auf dem Bahnhofsplatz in Montabaur aufgebaut sein.

„Das Infomobil besucht jedes Jahr rund 60 Städte und Gemeinden in Deutschland“, erklärt Harald Orthey. „Es bietet Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Arbeit und Aufgaben des Parlaments zu informieren.“

Die Öffnungszeiten sind:

am Pfingstmontag, dem 9. Juni 2025 von 11 bis 18 Uhr,

am Dienstag, dem 10. Juni 2025 von 9 bis 18 Uhr sowie

am Mittwoch, dem 11. Juni 2025 von 9 bis 14 Uhr.

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Kreis berät über Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes beraten und empfiehlt dem Kreistag die Richtlinie zur Umsetzung sowie die entsprechende Vereinbarung über die Umsetzung mit den Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis zu beschließen.

Mit in Kraft treten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Aus dem Rechtsanspruch ergibt sich keine Pflicht das Angebot wahrzunehmen. Der Anspruch beginnt für jedes Kind im Schuljahr 2026/2027, das die erste Klasse besucht und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 jährlich um eine Klassenstufe erweitert. So haben ab dem Sommer 2029 alle Kinder der Grundschule einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in einem Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, das Land kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln.

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