Fortschreibung Sozialraumbudget
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat die Fortschreibung der Rahmenkonzeption des Sozialraumbudget beschlossen. Das Sozialraumbudget wurde mit der Neufassung des Kindertagesstättengesetzes eingeführt und hat einige finanzielle Zuwendungen im Bereich der Kindertagesstätten neu strukturiert. Es soll vor allem zur Finanzierung von Mehrpersonal und der Kita-Sozialarbeit dienen.
Im Zeitraum 2023/2024 gliederte sich das Sozialraumbudget in drei Säulen: Mehrpersonal für Familienzentren und Kitas mit betriebserlaubnisrelevanten Besonderheiten (Säule 1), Mehrpersonal für den Sozialraum zur Unterstützung für Kitas in benachteiligten Wohngebieten (Säule 2) sowie die Kita-Sozialarbeit (Säule 3) als niedrigschwellige Beratungsmöglichkeit für Eltern und Kita-Fachkräfte.
Ein Arbeitskreis hat die bisherigen Erfahrungen ausgewertet. Die Verwaltung hatte zuvor im Sommer 2023 eine umfassende Befragung der Kita-Leitungen, Kita-Eltern sowie Kita-Sozialarbeiter/innen über die Umsetzung des Sozialraumbudgets, insbesondere der Säulen 2 und 3 (Mehrpersonal für den Sozialraum und Kita-Sozialarbeit) durchgeführt. Zusätzlich traf sich der Arbeitskreis Sozialraumbudget, der sich aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses konstituiert, um Informationen und Änderungswünsche aller am Prozess beteiligten Akteuren/innen zusammenzutragen. Neben der Befragung der Fachkräfte, die in den Kitas vor Ort tätig sind, flossen auch die Sichtweisen übergeordneter Stellen wie die der Kita-Träger, der Träger der Kita-Sozialarbeit, der Koordinator/innen und der Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit ein.
Die aus der Umfrage resultierenden Ergebnisse gaben Anlass für eine Umverteilung des Sozialraumbudgets, die im Arbeitskreis Sozialraumbudget diskutiert und dessen Vor- und Nachteile abgewogen wurden. Am Ende entstand wieder diese gemeinsame Rahmenkonzeption, die die stetig steigenden Anforderungen an die Kita-Teams berücksichtigt und pragmatische Unterstützungsmöglichkeiten anbietet, während gleichzeitig der Fokus auf den Kindern und Familien bleibt, die von sozialer Benachteiligung betroffen sind.
Im Zeitraum 2025/2026 gliederte sich das Sozialraumbudget dann in folgende drei Säulen: Betriebserlaubnis-relevantes Personal zur Erhaltung der Betriebserlaubnis in Kitas mit (infra-)strukturellen Besonderheiten (Säule 1), Mehrpersonal für Familienzentren und zur Unterstützung für Kitas in benachteiligten Wohngebieten (Säule 2) sowie die Kita-Sozialarbeit (Säule 3) als niedrigschwellige Kurzzeitberatungsmöglichkeit für Eltern und Kita-Fachkräfte. Über die Mittelverteilung in Säule 2 entscheiden die jeweiligen Träger.
Kita-Sozialarbeit
Die Kita-Sozialarbeit stellt ein niedrigschwelliges, kurzfristiges Beratungsangebot für Familien und Kita-Fachkräfte dar. Die Kita-Sozialarbeit umfasst vom 01.07.2021 bis 31.12.2024 Stellenanteile in Höhe von zehn Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Zum 01.01.2025 wird der Stellenanteil der Kita-Sozialarbeit, die sich weiterhin in der Trägerschaft der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn, des Diakonischen Werks Westerwald und des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Westerwald/Ortsverband Höhr-Grenzhausen e. V. befindet, auf 12,5 Vollzeitäquivalente erhöht. Maßgeblich für die Erhöhung war die Evaluation vom Sommer 2023.
Die Kita-SozialarbeiterInnen werden von KoordinatorInnen des jeweiligen Anstellungsträgers koordiniert. Alle KoordinatorInnen treffen sich zwei Mal pro Kalenderjahr und tauschen sich über gemeinsame Themen aus. Insgesamt stehen 12,5 Vollzeitäquivalente KSA zur Verfügung, die sich vier Träger wie folgt aufteilen:
- Kreisverwaltung des Westerwaldkreises 7,0 VZÄ
- Diakonisches Werk Westerwald 2,0 VZÄ
- Deutscher Kinderschutzbund Westerwald/ Ortsverband Höhr-Grenzhausen e.V. 1,5 VZÄ
- Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn 2,0 VZÄ
Bei der Neuanstellung der Kita-Sa sollen keine Stellenanteile unter 0,5 Vollzeitäquivalente vergeben werden, da dies erfahrungsgemäß die Teilnahme an trägerübergreifenden Gruppentreffen und gemeinsamen Fortbildungen erschwert.
JHA-Obmann und CDU-Kreistagsmitglied Karl-Heinz Boll dankte dem Jugendamt sowie dem Arbeitskreis für die umfangreichen Untersuchungen, die eine noch bessere Finanzmittelverwendung im Interesse der Eltern und Kita-Fachkräfte ermöglichen sollen.
Die 2. Fortschreibung der Rahmenkonzeption gilt vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Auch in den Jahren 2024 und 2025 sind wieder gemeinsame Treffen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises geplant, um den Umsetzungsprozess weiter zu beleuchten bzw. Änderungen frühzeitig zu planen.