Aktuelles vom Kreisausschuss (KA)
Am kommenden Montag tagt der Kreisausschuss teilweise gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Klimaschutz (ABUEK) sowie dem Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft (AVW). Auf der Tagesordnung steht u.a. das Jahresprogramm Wirtschaftsförderung 2025 und Wirtschaftsplan 2025.
Lehrschwimmbecken für Höhr-Grenzhausen
Gemeinsam mit dem ABUEK wird über die Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge ab dem 01.01.2026 beraten. Weiteres Thema ist ein geplanter Erbbaupachtvertrag mit der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen zur Errichtung eines Lehrschwimmbeckens im dortigen Schulzentrum. In der Verwaltungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass im unteren Teil des Westerwaldkreises sich drei Hallenbäder befinden, die für den Schulsport genutzt werden können. Es sind die Einrichtungen in Montabaur, Nauort und Wirges. Diese Kapazitäten sind für die vorhandenen Schulen, insbesondere die Grundschulen, nichtauskömmlich und die Nachfrage ist deutlich höher als das vorhandene Angebot. Zu diesem Ergebnis kam das Schwimmbadbedarfskonzept für den Westerwaldkreis des Instituts für Sportstättenentwicklung aus 2024. Im Fazit der Studie wird festgestellt, dass bei den Schulen vor allem ein Gürtel von der Verbandsgemeinde (VG) Höhr-Grenzhausen über die VG Wirges bis hin zur VG Montabaur von Engpässen an Schwimmbadzeiten betroffen ist. Dazu kommt, dass nicht erst seit Corona anerkannte Organisationen wie die DLRG über eine immer größere Zahl von Kindern klagen, die nicht oder nicht ausreichend schwimmen gelernt haben.
In dieser Situation ist die Else-Schütz-Stiftung mit der VG Höhr-Grenzhausen ins Gespräch gekommen. Die Verantwortlichen der Stiftung bieten an, den Bau eines Lehrschwimmbades zu finanzieren, soweit die Folgekosten (geschätzt 130.000 bis 150.000 €) von der VG getragen werden. Es soll ausdrücklich nicht als öffentliches Hallenbad betrieben werden.
Um der VG Höhr-Grenzhausen die Errichtung des Bauwerkes dort zu ermöglichen, soll dem Kreistag vorgeschlagen werden, die notwendigen Teile eines Grundstücks in der Gemarkung Grenzhausen) im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftsförderung 2025
Das Jahresprogramm Wirtschaftsförderung 2025 und Wirtschaftsplan 2025 wird gemeinsam mit dem AVW beraten. Die Verwaltungsvorlage weist darauf hin, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (wfg) sich als Serviceeinrichtung des Landkreises für Rahmenbedingungen einsetzt, die ein gesundes Wachstum derWesterwälder Wirtschaft ermöglichen. Als Berater, Netzwerker und Vermittler begleitet sie Unternehmen bei individuellen Herausforderungen und unterstützt die Lösungsfindung.
Die Themen sind dabei sehr vielfältig und in ihrer Ausprägung unternehmensspezifisch. Bei den großen Herausforderungen wie Bürokratie, Energieversorgung, Fachkräfte und Transformation ist der Einflussbereich der regionalen Ebene begrenzt. Dennoch nimmt die wfg die Anliegen hiesiger Unternehmen ernst und platziert sie an den relevanten Stellen. Insbesondere werden aber Stellschrauben gesucht, die vor Ort bewegt werden können, um pragmatische Lösungen zu finden. Wichtiger Baustein dafür ist ein vertrauensvolles Netzwerk mit Unternehmen und Partnern vor Ort, in der Region und darüber hinaus.
Vernetzung und Standortentwicklung stehen im Mittelpunkt aller Aktivitäten und haben das Ziel, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, einen größtmöglichen Mehrwert für die Unternehmen zu schaffen. Als Kernaufgaben der wfg sind die strukturgebenden und zukunftsrelevanten Bereiche Kreisentwicklung, Gewerbegebiete, Fachkräfte und Unternehmensnachfolge beschrieben. Bei anderen Themen, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Fördermittel und Innovation, erweitert die wfg mit Kooperationen und Netzwerkangeboten ihr Dienstleistungsspektrum.