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Beim Alltagstauglichen Radwegenetz einen Schritt weiter

Radweg ci 121974Der Westerwälder Kreistag hat das Alltagsradwegekonzept beschlossen und die Verwaltung beauftragt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und den Gemeinden, die Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig hat er eine neue Radwegeförderrichtlinie verabschiedet und Mittel in Höhe von 250.000 Euro im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel begrüßte, dass das Alltagsradwegekonzept endlich in die Umsetzungsphase gehen kann. Bei der Umsetzung wünschte sich Krempel eine pragmatische Herangehensweise, die auf Lösungen und weniger auf die Erfüllung von Standards und Normen setzt. Es sei wichtig konkrete netzverbessernde Maßnahmen einzuleiten, die auch ohne größeren Aufwand umsetzbar seien. Hierbei werde die neue Förderrichtlinie zur Unterstützung von Radwegebaumaßnahmen der Kommunen durch den Kreis Unterstützung leisten.

Was soll in den nächsten Monaten/Jahren umgesetzt werden?
Der Kreistag hat damit den Beschluss von Kreisausschuss sowie vom Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft bekräftigt, die die Verwaltung beauftragt haben, Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten hinsichtlich einer kurzfristigen Freigabe von Strecken für den Alltagsradwegeverkehr aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung soll die Durchführung von mittelfristigen Maßnahmen (Markierung von Schutzstreifen, Ausbau/Verbreiterung von vorhandenen Radwege-Verbindungen) mit den Beteiligten abstimmen und mit dem Radwegeteam des LBM eine Prioritäten-Liste erarbeiten. Der LBM Diez wird als zuständiger Straßenbaulastträger für Radwege entlang von Bundes- und Landesstraßen aufgefordert, auf der Grundlage des Alltagsradweg-Konzeptes geeignete Radwegeverbindungen zu planen und zeitnah zu errichten. Der LBM Diez wird beauftragt, die bereits in Planung befindlichen Straßenbauprojekte auf die Einrichtung möglicher Radwegeverbindungen zu prüfen und entsprechend zu ergänzen. Ferner soll die Planung von Alltagsradwegen auf acht Achsverbindungen vorgenommen werden.


Förderung von Radwegebaumaßnahmen der Kommunen durch den Kreis
Zur nachhaltigen Erhöhung des Radverkehrsanteils im Alltag und Beschleunigung von Radwegebaumaßnahmen wird der Westerwaldkreis Radwegebaumaßnahmen, die im Alltagsradwegekonzept des Kreises aufgeführt sind bzw. nach Einzelprüfung überregionalen Radwegeverbindungen dienen und von den Gemeinden als Straßenbaulastträger durchgeführt werden, finanziell fördern. Da derzeit eine Reihe von Fördermöglichkeiten des Landes bestehen, sollte sich die Förderung des Kreises auf die nicht durch Zuschuss gedeckten Aufwendungen beschränken. Förderfähig sind Baumaßnahmen von Gemeinden für Radwege entlang von Kreisstraßen nach dem Radverkehrskonzept des Kreises bzw. Achsen, die Radwege entlang von Kreisstraßen ersetzen.

Zuwendungsfähig sind Bauausgaben, Ausgaben für den Grunderwerb, Planungsausgaben und Ausgaben aufgrund behördlicher Anordnung, z.B. für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Außerdem sind Ausgaben für Radabstellanlagen an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs förderfähig. Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung von 50 % der nicht durch andere Zuschüsse gedeckten Kosten gewährt. Die Maximalsumme pro Maßnahme beträgt 50.000 Euro.