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Netzwerktreffen der Vorstände von Senioren Union und Jungen Union

Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung der Grundschüler ab dem Jahre 2026
Zu ihrem dritten Netzwerktreffen trafen sich in Hadamar die Kreisvorstände von Senioren Union Limburg-Weilburg und Westerwald mit Vorstandsmitgliedern der Jungen Union Limburg. Thema des Netzwerktreffens war der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung der Grundschüler ab dem Jahre 2026. Bei der Umsetzung sind hauptsächlich die Kommunen als Schulträger gefordert. Joachim Veyhelmann, Kreisvorsitzender und stellvertretender Landesvorsitzender der Senioren Union Hessen sowie Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag Limburg-Weilburg, informierte über die gesetzlichen Vorgaben, stellte die Probleme dar, die mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs einhergehen, und gab einen kurzen Überblick, wie der Kreis Limburg konkret die Umsetzung organisiert.

Ganztägige Förderung ist ein Thema der Seniorengremien
Zunächst erscheint es ungewöhnlich, dass sich Seniorenvertretungen mit einem schulischen Thema ausführlich auseinandersetzen. Bei näherer Betrachtung erschließt sich die Sinnhaftigkeit, sich dem Thema zu stellen. Der Austausch des Netzwerktreffens arbeitete die unterschiedlichen Aspekte heraus, die für Senioren von Bedeutung sind. Zunächst liegt es im Interesse der Großeltern, dass ihre Enkelkinder auf Dauer ganztags gut betreut werden können, wenn die Eltern durch ihre Berufstätigkeit nur eingeschränkt die Betreuung gewährleisten können. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss auch durch die schulischen Rahmenbedingungen gesichert werden. Großeltern können und wollen nur zeitweise in Notsituationen Unterstützung geben. Eine Betreuung durch Großeltern kann nicht als Dauerlösung angelegt werden. Darüber hinaus wird eine schulische Betreuung bei häuslicher Pflege für Eltern notwendige Entlastung bieten können, um Pflege mit Beruf und Familie vereinbaren zu können. Mit zunehmender Alterung der Gesellschaft wird die häusliche Pflege an Umfang und Intensität zunehmen.
Die Grundschulbetreuung ist unbedingt notwendig, wenn Großeltern nicht zur Verfügung stehen können. Die häusliche und stationäre Pflege kann nur gesichert werden, wenn Pflegekräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Pflegekräfte wie auch Arbeitskräfte in anderen Bereichen können eher in Vollzeit verpflichtet werden, wenn es eine schulische Betreuungsmöglichkeit vor allem für die Kleinkinder gibt.

Einbindung von Seniorinnen und Senioren in ganztägige Förderung
Auch für Seniorinnen und Senioren gibt es Möglichkeiten, sich unterstützend bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler außerhalb des regulären Unterrichts in den Nachmittagsstunden beispielsweise bei der Hausaufgabenbetreuung oder in Arbeitsgemeinschaften einzubringen. Joachim Veyhelmann berichtete, dass es hierzu im Kreis Limburg konkrete Einsatzmodelle gäbe. Die Mitarbeit erfolge ehrenamtlich. Aus versicherungstechnischen Gründen basiere die Tätigkeit auf einem Vertrag mit der Schule. Allerdings könne diese Tätigkeit nicht sporadisch ausgeübt werden. Mit dem staatlichen Schulamt sei abgesprochen worden, dass jede Person, die in der Förderung regelmäßig mitarbeiten möchte, eine eintägige Einweisung erhalte und dabei mit den wichtigsten und rechtlichen Regeln vertraut gemacht würde.

Herausforderungen auf dem Weg zum Rechtsanspruch
Der Weg zum Rechtsanspruch ist nach den Ausführungen von Joachim Veyelmann herausfordernd. Neben dem Raumbedarf ist auch der zusätzliche Bedarf an Lehrkräften und sozialpädagogischem Fachpersonal zu ermitteln. Zu berücksichtigen sei auch, dass verpflichtend Ferienangebote eingerichtet werden müssen. Gemäß einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) würden 2030 zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in Hessen rund 2.100 zusätzliche Vollzeitstellen benötigt. Daher müsse eine Fachkräfte-Offensive zeitig auf den Weg gebracht werden. Es sei zu erwarten, dass es unterschiedliche Bedarfe und Ausgangslagen in den Schulträgerregionen gäbe.

Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung
Der Bund werde sich, so Joachim Veyhelmann, maßgeblich an der Finanzierung beteiligen. So steuere der Bund 2,75 Mrd. Euro bundesweit für Investitionen im Ganztag bei. Die Verteilung an die Länder erfolge nach dem Königsberger Schlüssel. Das Bundesland Hessen erhalte 204,5 Mio. Euro und das Bundesland Rheinland-Pfalz 135 Mio. Euro. Die Länder bzw. Kommunen müssten mit 30% den Ganztag kofinanzieren. Auch wenn sich der Bund finanziell stark einbringe, dürfe nach Einschätzung der Vorstandsmitglieder die Finanzsituation der Kommunen nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere finanzschwache Kommunen müssten dann von den Landesregierungen entlastet und finanziell stärker unterstützt werden.

Bildungspolitische Ziele einbinden
Die Gesprächsteilnehmer diskutierten das Für und Wider einer ganztägigen Förderung. Die Vertreter der Jungen Union wiesen auf die Chancen hin, Lernprojekte unterschiedlicher Art in die Betreuungsmaßnahmen einzubinden, die der Schulalltag nicht so ohne weiteres bieten könne. Damit würden den Schülerinnen und Schülern Lernwelten erschlossen, die ihnen möglicherweise nicht oder kaum außerhalb der Schule geboten werden könnten. Generationsübergreifend befürworteten die Gesprächsteilnehmer Kooperationen mit Vereinen. Die Vertreter der Senioren Union sprachen sich dafür aus, dass das Ziel der „verlässlichen Betreuung“ mit bildungspolitischen Zielen zu verknüpfen sei. Im Rahmen der ganztägigen Förderung müssten Maßnahmen der Förderung eingebunden werden, um durch individuelle Lernangebote Bildungsteilhabe zu ermöglichen, die zu einer Verbesserung der Schulleistungen beitragen könnten.