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Überörtlicher Brand- und Katastrophenschutz hat hohen Stellenwert

K1024 Neues aus dem KreisauschussIm Kreisausschuss wurden weitere Maßnahmen zum Vollzug des Bedarfsplans „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ beraten. Seit der „Ahr-Flut“ haben die Kreisgremien eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel in diesem Themenfeld beschlossen. Es wurde über Auftragsvergaben zur Beschaffung von vier geländefähigen Notfall-Krankentransportwagen für die Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst im Westerwaldkreis und die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung entschieden. Gleichzeitig wurde über die Beschaffung von geländefähigen Kommando-/Erkundungsfahrzeugen sowie eines geländefähigen Einsatzleitfahrzeuges beraten und dem Landrat die Möglichkeit der Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung erteilt.

Im Vollzug des Bedarfsplans „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ hat der Kreisausschuss die nachstehenden Beschlüsse gefasst:

Der Kreisausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Lieferung der vier geländefähigen Fahrgestelle zum Aufbau als Notfallkrankentransportwagen zu und ermächtigt den Landrat, den Auftrag zum Umbau/Ausbau als Notfallkrankentransportwagen nach europaweiter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Kreisausschuss stimmt ferner der Auftragsvergabe zur Lieferung von zwei Rollcontainern „Einsatzmaterialien Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“ sowie der zur Lieferung von zwei Rollcontainern „Faltbehälter 35 m³“ zu.

Der Kreisausschuss beschließt, anstatt der angestrebten Beschaffung eines eigenen Kommandowagens auf Pick-up Basis für die Feuerwehr zwei interessierten Verbandsgemeinden im Kreisgebiet eine Interkommunale Zusammenarbeit bei der Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges anzubieten. Dabei erklärt sich der Westerwaldkreis bereit, 50 % der nicht durch Landeszuwendung gedeckten Kosten (max. 25.000 €) zu tragen. Im Gegenzug müssen sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Fahrzeuge bei Einsätzen des Landkreises zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl der Verbandsgemeinden ist darauf zu achten, dass ein Fahrzeug möglichst im nördlichen und ein Fahrzeug im südlichen Kreisteil stationiert wird.

Der Kreisausschuss beschließt, kurzfristig drei All-Terrain-Vehicles (ATV) als Erkundungs- und Transportfahrzeuge für den Brand- und Katastrophenschutz zu beschaffen und diese dem Wechselladersystem des Landkreises (Standorte Ransbach-Baumbach, Rennerod und Selters) anzugliedern. Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag zur Lieferung der Fahrzeuge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. (Quelle: Kreisverwaltung)