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Kreisstraßenbauprogramm und Alltagstaugliches Radwegenetz

K1024 Neues aus dem KreisauschussGemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft hat der Kreisausschuss über das Kreisstraßenbauprogramm und den Radwegebau beraten. Die abschließende Entscheidung hierüber wird im Rahmen der Haushaltsberatungen vom Kreistag getroffen. Vertreter/innen des Landesbetrieb Mobilität (NL Diez) und von SEWECO Koblenz nahmen auch zum finalen Alltagsradwegekonzept Stellung, an das 90 Prozent der Westerwälder Bevölkerung im Abstand von einem Kilometer angebunden sind. CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel warb dafür, die Standards für diese alltagstauglichen Radwege nicht zu hoch zuschrauben. Wichtig seien brauchbare Ortsverbindungswege. Hierzu will der Kreis ein eigenes Förderprogramm für die Ortsgemeinden aufstellen.

Bauprogramm Kreisstraßen 2024 und 2025
Für das Bauprogramm 2024 sind vorgesehen: Die freien Strecken (FS) und Ortsdurchfahrten (OD) K 125 Sessenbach – L 306 (FS), K 89 Sainscheid – Kölbingen (FS), K 21 OD Streithausen, K 148 Staudt – L 313 (Kreisverkehrplatz). Sollten bisher unbekannte Schwierigkeiten die Ausführung einzelner Ausbauvorhaben zeitlich verhindern, könnten im Bedarfsfall aus folgendem Pool Ersatzmaßnahmen zur Ausführung ausgewählt werden: K 57 (FS) Nisterau – Fehl-Ritzhausen, K 61 (FS) Bölsberg – Kirburg, K 87 (FS) Hahn a.S. – Elbingen, K 54 (FS) Stahlhofen – Pottum.

Unter Berücksichtigung der laufenden Straßenbaumaßnahmen erwartet der Kreis für das Jahr 2024 zuwendungsfähige Ausgaben von rd. 5,790 Mio. €, was voraussichtlich einen Fördermittelanspruch in Höhe von rd. 4,053 Mio. € (ca. 70 %) auslösen wird. Die Beträge stehen in wesentlicher Abhängigkeit von einem zeitnahen Baubeginn sowie dem anvisierten Baufortschritt der Ausbauprojekte.

Für das Bauprogramm 2025 sind vorgesehen: K 142 OD Leuterod, K 113 OD Simmern, K 126 Ortsdurchfahrt Montabaur-Elgendorf, K 73 Ortsdurchfahrt Kölbingen (in Verbindung mit Abstufung K 89), K 21 Nisterbrücke bei Marienstatt, K 55 Stahlhofen Schiefelbusch (FS).

Für eine „nahtlose“ und vorausschauende Durchführung von dringend erforderlichen Straßenbaumaßnahmen in den Folgejahren wurde der LBM Diez beauftragt, für weitere Projekte entsprechende Planungen durchzuführen und Baureife für die Vorhaben zu erlangen.

Verkehrsraumbedeutsame Sondermaßnahme Nistertal
Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) im Bereich der K 61 Ortsdurchfahrt Nistertal-Erbach. Mit der Durchführung des Gemeinschaftsprojektes besteht für die kommenden Jahrzehnte die einmalige Gelegenheit, die Verkehrssituation im Bereich dieses Nadelöhrs durch Aufweitung des Brückenbauwerkes für alle motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer entscheidend zu verbessern.

Hierfür sowie für die Erneuerung der K 61 in diesem Teilbereich wurde dem LBM Diez bereits ein Planungsauftrag erteilt. Derzeit befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt. Anvisiert wird die Vergabe der Bauleistungen Ende 2024 mit Baubeginn im Frühjahr 2025. Der Projektingenieur der DB Netz, Uwe Klug, stellte das Gemeinschaftsprojekt nebst Kostenberechnungen sowie Kostenteilungen in der Sitzung vor.

Alltagstaugliches Radwegenetz
Die Fassung des finalen Alltagsradwegekonzeptes wurde vom Büro SWECO Koblenz vorgestellt. Es kann unter dem Link: https://filetransfer.swecogroup.com/message/PYC3mmP8v7D2brXTALBjPz abgerufen werden.

Die Verwaltung berichtete … Erhebliche Zeitverzögerungen haben sich zuletzt bei der Beteiligung der Verbandsgemeinden zur Einarbeitung von Anregungen und Hinweisen zum finalen Radwegekonzept ergeben. Gleichwohl konnten eine Vielzahl der eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Alltagsradwegekonzept berücksichtigt werden. Im Maßnahmenkatalog – Abschnitte – des Alltagsradwegekonzeptes sind Einzelmaßnahmen verschiedener Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis, Gemeinden) mit einer Priorisierung sowie einer Einschätzung zur zeitlichen Ausführung (Umsetzungshorizont) aufgeführt. Aufgrund divergierender Zuständigkeiten sind sämtliche Maßnahmen konkret mit den Beteiligten hinsichtlich der Auswahl und Durchführung abzustimmen.

Kurzfristig durchführbare Maßnahmen beschränken sich laut Radwegekonzept vornehmlich auf Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen sowie der Freigabe von Wirtschaftswegen. Jedoch selbst kurzfristig durchführbare Maßnahmen bedürfen der Abstimmung mit der jeweiligen Kommune, dem LBM und der Unteren Verkehrsbehörde bzw. den Ordnungsämtern. Beispielhaft genannt werden:

K 10 Hattert außerorts, Anpassung der StVO- Beschilderung
K 92 Wengenroth, Anpassung der StVO-Beschilderung
K 113 OD Neuhäusel, Markierung von Schutzstreifen
K114 Kadenbach, Markierung eines Radfahrstreifens
Freigabe von Wirtschaftswegen für den Radverkehr, z.B. Heiligenroth- Montabaur

Die Verwaltung werde, so Landrat Achim Schwickert, auf der Grundlage des finalen Radwegekonzeptes für die Durchführung von kurzfristigen Maßnahmen Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten hinsichtlich der Freigabe der Strecken für den Alltagsradwegeverkehr aufnehmen und umsetzen.