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Landrat Achim Schwickert: Moderate Erhöhung der Kreisumlage erforderlich

Landrat Achim Schwickert hat im Kreisausschuss die Eckdaten für den Kreishaushalt 2024 vorgestellt. Trotz vorgesehener Einsparungen ist eine moderate Erhöhung der Kreisumlage von 40 auf 42 Prozent nicht zu umgehen. Die finanziellen Belastungen auf Kreisebene seien deutlich gestiegen. Durch diese Erhöhung gerieten die Ortsgemeinden noch nicht in den finanziellen Würgegriff.

So seien im Bereich der Kindertagesstätten im Jahr 2023 allein 100 Mio. Euro an Personalkosten zu finanzieren. Hinzu kommen noch von den Kirchen geforderte deutlich höhere Kostenerstattungen. Eine abschließende Vereinbarung stehe noch aus. Allein die zu erwartenden „Nachzahlungen“ bewegten sich hier im Millionenbereich. Auch die Kosten im Bereich des ÖPNV seien massiv gestiegen. Während im Jahr 2022 noch 4,9 Mio. Euro ausreichten, würden für das Jahr 2023 12,6 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr 2024 werden 16,8 Mio. Euro erwartet. Bedingt durch die Tarifsteigerungen und zusätzliche Aufgabenübertragungen seien die allgemeinen Personalkosten deutlich gestiegen.

Landrat Achim Schwickert teilte mit, dass Investitionen von insgesamt 29,64 Mio. Euro geplant sind. Diese werden finanziert mit Zuschüssen in Höhe von 12,74 Mio. Euro und einem Eigenanteil von 16,90 Mio. Euro. Der Eigenanteil setzt sich aus der freien Finanzspitze mit 0,03 Mio. Euro und aus liquiden Mitteln (Rücklagen) in Höhe von 16,87 Mio. Euro zusammen. Damit wird kein Investitionskredit benötigt. Ein deutlicher Appell von Landrat Achim Schwickert ging an Gesetz- und Verodnungsgeber bei Bund und Land: Wir müssen künftig von vielen Standards runter. Sonst fahre man dauerhaft finanziell gegen die Wand.

Finanzkraft der Kommunen im Westerwaldkreis
Ausführlich erläuterte Landrat Achim Schwickert die Finanzdaten auf Kreisebene: Die vorläufigen Steuerkraftmesszahlen für die Kommunen im Westerwaldkreis sind im Verhältnis zu 2023 um rund 9,868 Mio. Euro (plus 3,1 %) gestiegen. Damit haben die Ortsgemeinden erneut an Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. Der erhebliche Anstieg von 2022 nach 2023 (45,72 Mio. Euro) resultierte zu ca. 30 % aus der Anhebung der Nivellierungssätze (Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer) aber zu 70 % aus realen Zuwächsen bei der Steuerkraft. Auch der Zuwachs von 2023 zu 2024 ist „real“.

Bei einem Umlagesatz von 40% würde das Kreisumlageaufkommen „nur“ 140 Mio. Euro betragen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde verwaltungsseitig mit einer Kreisumlage in Höhe von 147,1 Mio. Euro oder 42 % (1 % = 3,5 Mio. Euro) kalkuliert.
Heiß diskutiert wird immer die Einnahmeentwicklung beim „Kommunalen Finanzausgleich (KFA)“ von Seiten des Landes. Der Vergleich altes Recht / neues Recht mit gleicher Kreisumlage (40 %) gerechnet, ergibt für den Westerwaldkreis folgende Zahlen. Im neuen KFA sind die einzelnen Schlüsselzuweisungen (ausgenommen Schülerbeförderung) weggefallen und gehen durch eine Gewichtung von mehreren Ansätzen in die neue Schlüsselzuweisung B über. Stellt man diese gegenüber, so verliert der Westerwaldkreis beim Übergang ins neue Recht nur bei den Schlüsselzuweisungen im Jahr 2024 rund 5,41 Mio. Euro (im Jahr 2023 rund 4,26 Mio. Euro. Aufgrund des Anstiegs der Umlagegrundlage steigt bei gleichem Umlagesatz die Kreisumlage (bei 40 %) um rund 18,67 Mio. Euro (Vorjahr: 14,67 %). Der Anstieg der Kreisumlage bezieht sich dabei nur mit einem geringen Teil auf den Anstieg der Nivellierungssätze (2024 und 2023 nur jeweils 5,6 Mio. Euro. Im Jahr 2024 verliert der Westerwaldkreis Leistungen aus dem KFA in Höhe von rund 5,41 Mio. Euro. Kompensiert wird dies zum Teil mit der Kreisumlage (Anteil 40 % Kreisumlage an höheren Nivellierungssätzen: rund 5,6 Mio. Euro. Zwar wäre das Defizit damit ausgeglichen, allerdings steigen die Aufwendungen des Westerwaldkreises im Vergleich zu 2022 um rund 28 %! Dies würde einem Anstieg aus dem KFA in Höhe von rund 10 Mio. Euro entsprechen bzw. erforderlich machen, nur allein um die allgemeinen Kostensteigerungen abzufedern.