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Kommunale Wärmeplanung war Thema bei zweitem Westerwälder Kommunalkongress der Christdemokraten

KPV Wärme Thema November 2023Das hochaktuelle Thema Wärmeplanung haben CDU-Kreistagsfraktion und die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) bei ihrem Kongress im Bürgerhaus Wirges aufgegriffen. Hubertus Hacke, Leiter Stabsstelle Energiepolitik und kommunale Projekte bei der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm), gab einen aktuellen Überblick über das spannende Zukunftsthema.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel verwies darauf, dass sich das Wärmeplanungsgesetz noch in der parlamentarischen Beratung befindet. Er verband damit die Fragen: „Bis wann muss meine Kommune eine Wärmeplanung erstellt haben und welche Anforderungen sind zu erfüllen? Welche Kosten sind mit der Erstellung verbunden und wie werden diese gefördert?“

Hubertus Hacke warnte davor, mit dem Wärmeplanungsgesetz und den darin enthaltenen Regelungen hohe Erwartungen zu verknüpfen. Es seien lediglich Versorgungsmöglichkeiten zu untersuchen und zu eröffnen. Vorschnelle Entscheidungen zur persönlichen Wärmeversorgung des eigenen Wohnraumes sollten nicht getroffen werden. Wer im ländlichen Raum letztlich für die Wärmeplanung zuständig sei, müsse ebenfalls noch festgelegt werden.

Für die Wärmeplanung seien verschiedene Schritte erforderlich: Eignungsprüfung, Bestands- und Potentialanalyse, ein mögliches Zielszenario, eine Einteilung der Versorgungsgebiete, die Darstellung der Versorgungsoptionen sowie die Umsetzungsmaßnahmen. Anhand von praktischen Bespielen beschrieb er die notwendigen Einzelschritte. Vorreiter sollen die Städte mit über 100.000 Einwohner werden (Fertigstellung bis 2028). Für den ländlichen Raum sei das Zieljahr 2028 vorgesehen. Hacke rät dazu mit qualifizierten Ingenieurbüros in den Dialog zu treten.

Stephan Krempel griff dies auf: Fachlichkeit sei jetzt vor Schnelligkeit gefragt. Auch sei zu prüfen, welcher Aufwand mit der jeweiligen Planung verbunden werde. Für kleine Ortsgemeinden sei ein vereinfachtes Verfahren wünschenswert. Zunächst sei jedoch das Land aufgefordert, die notwendige Landesverordnung zu erlassen. Dort sollte der notwendige bürokratische Aufwand im Interesse der Kommunen möglichst schlank ausfallen.