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Kreistag beschließt Beteiligung der Verbandsgemeinden an Sonderzahlungen für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener und die kommunale Fluchtaufnahme

Die rheinland-pfälzischen Kommunen partizipieren zu zwei Dritteln an den auf Rheinland-Pfalz entfallenden Bundesmitteln für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener und die kommunale Fluchtaufnahme. Landrat Achim Schwickert machte in der Beschlussvorlage deutlich, dass der Westerwaldkreis großen Wert auf einen fairen Umgang innerhalb der kommunalen Familie legt und zudem auch das Engagement der Ukrainehilfe vor Ort würdigen möchte. Über eine erste Weiterleitung an die Verbandsgemeinden hat der Kreistag im Oktober 2022 entschieden. Gleichzeitig legte der Kreistag damals fest, dass die Entscheidung über eine mögliche Weiterleitung eines Anteils an der zweiten Zahlung unter Anwendung des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Aufstellung des Haupthaushalts 2023 erfolgen sollte.

Der Westerwaldkreis hat die zweite Tranche einer Sonderzahlung für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener erhalten. Von diesen Mitteln sollen 30 Prozent an die kreisangehörigen Verbandsgemeinden weitergeleitet werden. Die Weiterleitung an die Verbandsgemeinden erfolgt anteilig nach Einwohnern zum Stichtag 30.06.2023. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplans durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Ausgestaltung einer möglichen anteiligen Weiterleitung von der Verbands- auf die Ortsgemeindeebene liegt in der Verantwortung der Verbandsgemeinden und sollte angemessen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Das gleiche Verfahren ist für eine Sonderzahlung für die kommunale Fluchtaufnahme vorgesehen.