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Landrat Achim Schwickert stellt Nachtragshaushalt 2023 im Kreistag vor

Den Nachtragshaushalt 2023 hat Landrat Achim Schwickert im Westerwälder Kreistag eingehend erläutert. Erfreuliche Nachricht: Es sind weiterhin keine neuen Liquiditäts- und Investitionskredite notwendig. Zahlungen können durch Entnahme aus den liquiden Mittel ermöglicht werden. Zu den liquiden Mitteln gehören die Teile des Gesamtvermögens, die entweder direkt zur Verfügung stehen oder aber zeitnah in Geld verwandelt werden können.

Eckdaten des Nachtrages

Zur Analyse des Nachtragshaushalts nannte Landrat Achim Schwickert die wichtigsten Eckzahlen: Der Ergebnishaushalt soll mit einem geplanten Jahresergebnis von minus 5,432 Mio. Euro abschließen. Die Aufwendungen steigen um mehr als 21 Mio. Euro (ein plus von 6,2 Prozent). Die Freie Finanzspitze beläuft sich auf 2,376 Mio. Euro. Die Investitionssumme ist mit 31,042 Mio. Euro geplant. Es soll eine Entschuldung von 0,670 Mio. Euro erfolgen. Der Schuldenstand verringert sich zum Jahresende auf 4,068 Mio. Euro

Bei der Einnahmeentwicklung „Schlüsselzuweisung und Kreisumlage“ wurden im Vergleich zum Haupthaushalt 2023 keine Anpassungen vorgenommen. Die Kreisumlagequote wird für 2023 bei 40 Prozent gehalten. Die geplanten Investitionen wurden um 11,6 Mio. Euro auf 31,04 Mio. Euro erhöht, hiervon sind 10,12 Mio. Euro Zuschüsse und 20,92 Mio. Euro Eigenanteil des Kreises. Die Finanzmittel sollen der freien Finanzspitze mit 2,38 Mio. Euro und aus liquiden Mitteln (zeitnah zur Verfügung stehend) in Höhe von 18,54 Mio. Euro entstammen.

Wesentliche Abweichungen zum Haupthaushalt 2023

Abt. 1 – Schulen und Immobilien:

Beschluss des Kreistages vom 31.03.2023 zur Vermeidung von Notvergaben und zur Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. der Beförderung zu Kindertagesstätten und Schulen; Zahlung von Ausgleichsleistungen in Höhe von 4,84 Mio. Euro zusätzlich an die Verkehrsunternehmen sowie finanzielle Mehrbelastungen durch die Einführung des Deutschlandtickets

Inkrafttreten der Preisbremsen für Strom und Gas. Die im Haushalt 2023 erhöhten Ansätze für Strom und Heizung der kreiseigenen Liegenschaften konnten an die tatsächlichen Bedarfe angepasst werden. Es kommen Verbesserungen in Höhe von 0,840 Mio. Euro zum Tragen.

Anhebung der Auszahlungen für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen im Kreisstraßenbau um insgesamt 2,046 Mio. Euro, da dort umfangreichere Maßnahmen durchgeführt werden konnten.

Bewilligung von Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2,100 Mio. Euro für die bauliche Erweiterung des Kreishauses aus den Zuwendungsmittel Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz; davon entfallen voraussichtlich 0,300 Mio. Euro auf das Jahr 2023.

Beschluss des Kreistages vom 13.03.2023: Teilnahme am Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI): zunächst Umsetzung von vier Klimaschutzprojekten mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz (Volumen: 0,5 Mio. Euro).

zusätzlich 2,0 Mio. Euro für die Finanzierung des Neubaus der Anne-Frank-Realschule plus

0,5 Mio. Euro Zuschuss zur Erweiterung des Evangelischen Gymnasiums Bad Marienberg

0,1 Mio. Euro Beteiligung an den Planungskosten im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit zum Bau einer Dreifachturnhalle in Montabaur

0,1 Mio. Euro für die Aufstellung von vier Klassencontainern zur kurzfristigen Entlastung der räumlichen Situation am Konrad-Adenauer-Gymnasium bzw. der Friedrich-Schweitzer-Schule

94.000 Euro für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans

Stabsstelle „Brandschutz, Rettungsdienst“:

Erhöhung des Kreisanteils bei der Interkommunalen Beschaffung von sechs Tanklöschfahrzeugen (TLF) 4000 um rund 46.000 Euro

Interkommunale Beschaffung zweier Mehrzweckfahrzeuge 3 (Standorte Wirges/Herschbach Uww.) mit plus 115.000 Euro

Ersatzbeschaffung des Abrollbehälters Gefahrgut am Standort Rennerod (180.000 Euro)

Beschluss des Kreistages vom 30.06.2023: Förderung der Einrichtung von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden mit zunächst 500.000 Euro im Nachtragshaushalt, weitere 1,0 Mio. Euro sollen im Haushalt 2024 bereitgestellt werden (Verpflichtungsermächtigung in 2023)

Abteilung 4 – Soziales:

Verschiebung eines Ertrags von den Leistungen zur Sozialen Teilhabe zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Verbuchungsvorgabe des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz);

aber auch Anstiege der Aufwendungen der sozialen Sicherungen bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe (plus rund 490.000 Euro)

aktuelle Flüchtlingswelle schlägt sich (unter anderem) bei den Hilfen für Asylbewerber nieder; ungedeckte Kosten dieses Produktes belaufen sich auf rund 4,957 Mio. Euro

erheblicher Anstieg auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung: hier steigen u.a. die Aufwendungen für Integrationshelfer (plus 529.000 Euro)

ebenfalls Anstiege bei der Hilfe zur Pflege (plus rund 305.000 bei den Aufwendungen)

Abteilung 5 – Jugend, Familie:

Kostensteigerungen durch das neue Kindertagesstättengesetz (seit dem 01.06.2021). Insbesondere der Bereich der Personalkosten schlägt hier zu Buche (Inflationsausgleich/Tarifabschlüsse des Sozialen Dienstes). Trägeranteile sind, mangels gesetzlicher Vorgaben, mit den kommunalen und freien Trägern noch zu verhandeln. Ebenso steht die Festlegung einer Rahmenvereinbarung über die Sachkosten noch aus. Die fehlende Rahmenvereinbarung führt zu der Forderung nach einer möglichst hohen Kostenübernahme durch die Kommunen, insbesondere von Seiten den freien Trägern. Eine Rahmenvereinbarung wird auch die Vergangenheit betreffen, so dass voraussichtlich im Haupthaushalt 2024 mit erheblichen Nachzahlungen zur rechnen sein wird. Die Haushaltsstelle verschlechtert sich im nichtinvestiven Bereich um rund 3,686 Mio. Euro.

Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz zu den Baukostenzuweisungen im Kindertagesstättenbereich: angemessene Kostenbeteiligung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe an den Baukosten beträgt 40 % der Investitionssumme (abzüglich der Zuweisungen Dritter). Für anstehende Baumaßnahmen sind 4,500 Mio. Euro in den Nachtragshaushalt 2023 (Investitionskostenzuschüsse) einzustellen. Weitere Maßnahmen werden folgen. Ansonsten können die in der Kindertagesstättenbedarfsplanung vorgesehenen Plätze nicht zeitnah bereitgestellt werden, denn die Bauvorhaben werden erst nach Kostenzusage begonnen.

Anstieg der Aufwendungen im Bereich „Hilfe zur Erziehung“ (Die Haushaltsstelle verschlechtert sich um rund 0,830 Mio. Euro) und „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen“ (Verschlechterung um rund 436.000 Euro).

Sonstige Abweichungen:

Personalkostenansatz muss um rund 0,900 Mio. Euro erhöht werden. Ursachen hierfür: u.a. der Tarifvertrag Inflationsausgleich und steigende Beihilfekosten.

Sonderzahlung für die kommunale Fluchtaufnahme nach § 3a Landesaufnahmegesetz (LAufnG): Ertrag in Höhe von insgesamt 8,4 Mio. Euro eingeplant

Sonderzahlung für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener nach § 3c LAufnG: Korrektur des Ertrags von 1,7 Mio. Euro auf 1,46 Mio. Euro

jeweils 30%ige Beteiligung der Verbandsgemeinden an den beiden Sonderzahlungen: insgesamt Mehraufwand in Höhe von 2,958 Mio. Euro

positive Entwicklung auf dem Zinsmarkt: Verbesserung der Ansätze um 1,5 Mio. Euro

Als Fazit nannte Landrat Achim Schwickert: Bei umfangreichen Investitionen weiterhin eine solide Haushaltswirtschaft. Sie ermöglicht eine Reduzierung der Pro-Kopf-Verschuldung von 22,75 Euro/Einwohner auf 19,53 Euro/Einwohner.