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Achim Schwickert: Haushalt an Realitäten ausrichten

Klare Worte fand Landrat Achim Schwickert bei der Vorstellung des Kreishaushalts 2025 im Westerwälder Kreistag zur sich abzeichnenden Entwicklung bei den kommunalen Finanzen. Von Bund und Land übertragene Aufgaben führten dazu, dass die kommunalen Haushalte nicht mehr finanzierbar sind. „Diese Realität muss endlich zur Kenntnis genommen werden“.

In seiner Haushaltsrede ging Schwickert auf die Höhe der Kreisumlage, die größten Ausgabenposten und die geplanten Investitionen ein. Es sei erfreulich, dass die Steuerkraftmesszahlen für die Kommunen im Westerwaldkreis im Verhältnis zu 2024 um rund 17,57 Mio. Euro (5,4 Prozent) gestiegen seien. Damit hätten die Ortsgemeinden erneut an Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. Auch im vergangenen Jahr konnte die Steuerkraft einen Zuwachs ausweisen (plus 10,18 Mio. Euro oder 3,2 Prozent).

Bei den Überlegungen zur Höhe der Kreisumlage sei die Situation der umlagepflichtigen Kommunen, insbesondere der Ortsgemeinden berücksichtigt worden. Die Rücksichtnahme innerhalb der kommunalen Familie sei im Westerwaldkreis schon immer gelebt worden. Die Umlagebelastung (VG- plus Kreisumlage) liege im Durchschnitt bei 75,64 Prozent. Den Gemeinden verbleiben damit rund 24 Prozent der Umlagegrundlagen.

Wie sieht nun die Finanzsituation der Kommunen bezogen auf den einzelnen Einwohner aus: Insgesamt bestand im Jahr 2023 eine Verschuldung je Einwohner bezogen auf die Summe aller kommunalen Ebenen in Höhe von 358,58 Euro. Die liquiden (noch vorhandene angesparte) Mittel betrugen 2.097,74 Euro je Einwohner und übersteigen damit die Schulden in Höhe von 358,58 Euro je Einwohner um mehr als das Fünffache.

Insgesamt belief sich der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2023 auf rund 438 Mio. Euro, davon „liegen“ 122 Mio. Euro beim Landkreis und 316 Mio. Euro bei den Städten, Orts- und Verbandsgemeinden. „Damit ist das Gebot der Rücksichtnahme und des Gleichrangs bei der aktuellen Gesamtumlagebelastung und in Kenntnis der genannten Zahlen in der Fläche ist als gewahrt anzusehen,“ so Landrat Achim Schwickert.

Was soll finanziert werden?

Große Ausgabenposten sind der Bereich Soziales sowie Jugend und Familie. Im Teilhaushalt Soziales (06) sind Gesamtaufwendungen von141 Mio. Euro veranschlagt. Davon entfällt auf den Landkreis ein Zuschussbedarf von 56 Mio. Euro. Eine ähnliche Situation ist beim Teilhaushalt Jugend und Familie (07) zu verzeichnen. Bei Gesamtaufwendungen von 161,6 Mio. Euro müssen hier79,4 Mio. Euro vom Kreis übernommen werden.

Als größere Einzelpositionen sind im Jahr 2025 die Investitionen an der Anne-Frank-Realschule Montabaur (2,5 Mio. Euro), an der Friedrich-Schweitzer-Schule Westerburg (Generalsanierung und Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit 2,0 Mio. Euro), an der BBS Westerburg (Umbau Kfz-Bereich und Neubau Parkplatz plus Photovoltaik-Anlage mit 2,0 Mio. Euro) und am Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung (IT-Infrastruktur und Anbau mit 1,3 Mio. Euro) vorgesehen.

Bei den Investitionen in die Kreisstraßen ist das vom Kreisausschuss (KA) in seiner Sitzung vom 18.11.2024 beschlossene Kreisstraßenbauprogramm eingeplant. Zudem ist für den Radwegebau ein Ansatz in Höhe von 0,3 Mio. Euro vorgesehen. Im Bereich Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz stehen auch im Jahr 2025 größere Projekte an bzw. werden fortgeführt. Für die Anschaffung von Notfallkrankenwagen verschiedener örtlicher Sanitätsdienste ist ein Gesamtkreisanteil in Höhe von 395.000 Euro vorgesehen. Für die Ersatzbeschaffung eines Feldkochsystems des Katastrophenschutzmoduls Verpflegung stehen 250.000 Euro bereit, für die interkommunale Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs am Standort Herschbach (Uww.) beträgt der Kreisanteil 150.000 Euro.

Einen Sonderfall stellen dabei die Projekte aus dem Bereich „KIPKI“ dar: Bei dem Förderprogramm „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) handelt es sich um ein von der Landesregierung initiiertes Förderprogramm mit einem Fördervolumen von 250 Mio. Euro. Mit diesen Fördergeldern sollen die Kommunen in Rheinland-Pfalz dabei unterstützt werden eigene Maßnahmen zum Klimaschutz oder zu Klimawandelfolgeanpassungen umzusetzen. Dem Westerwaldkreis steht eine Fördersumme von rund 2,987 Mio. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen waren zum 31.01.2024 zu beantragen, eine Umsetzung hat bis zum 31.07.2026 zu erfolgen. Für 2025 wird der Beginn von insgesamt vier Maßnahmen aus dem Förderprogramm beabsichtigt. So soll unter anderem ein Teil des Parkplatzes der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit einer PV-Überdachung, einschließlich der notwendigen technischen Infrastruktur, versehen werden. Zudem soll die veraltete Innenbeleuchtung des Keramikmuseums generalsaniert werden. Allen veranschlagten Investitionen stehen Fördermittel des Landes in gleichlautender Höhe gegenüber.

Bei 13 Neinstimmen aus SPD und AFD sowie 33 zustimmenden Ja-Stimmen von CDU, FWG, Die Grünen und FDP verabschiedete der Westerwälder Kreistag seinen Haushalt 2025 mit deutlicher Mehrheit.