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Kreistagssitzung am (heutigen) Freitag, 13.12.2024 in Montabaur

Landrat Achim Schwickert legt soliden Haushalt vor

Der Westerwälder Kreistag berät am (heutigen) Freitag über den Kreishaushalt 2025, die Gebühren im Bereich des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebs (WAB), die Wirtschaftspläne des WAB, den Schulentwicklungsplan sowie die Verlängerung des Förderprogramms für die Notfalltreffpunkte. Ferner nimmt er den Lagebericht des Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Reingen von der Sparkasse Westerwald-Sieg zur Kenntnis.

Die Fachausschüsse haben dem Kreistag die Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes sowie des Förderprogramms für die Notfalltreffpunkte einstimmig empfohlen. Das auf CDU-Antrag beschlossene Förderprogramm soll um ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden.

Der CDU-Obmann im Werkausschuss WAB, Dr. Kai Müller, hält die von der Werkleitung vorgeschlagene Gebührenerhöhung für notwendig und vertretbar. So ist für den 2- bis 4-Personenhaushalt eine Erhöhung von 205,10 auf 213,80 Euro vorgesehen. Auch den vorgelegten Wirtschaftsplänen will die CDU-Kreistagsfraktion zustimmen.

Die aktuelle Situation im Haushalt des Westerwaldkreises

Landrat Achim Schwickert hat im Vorbericht zum Kreishaushalt die Zahlen im Detail erläutert. Der Ergebnishaushalt 2025 ist nicht ausgeglichen und schließt mit einem Minus in Höhe von 8,498 Mio. Euro ab (Jahresfehlbetrag). Im Finanzhaushalt ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 321.000 Euro. Eine Aufnahme eines Investitionskredites ist nicht vorgesehen. Die Verschuldung kann im Jahr 2025 zurückgeführt werden und eine Nettoneuverschuldung ist nicht erforderlich. Die freie Finanzspitze beträgt 71.000 Euro. Das Eigenkapital ist positiv ausgewiesen. Damit sind zumindest zwei der drei Komponenten des Haushalts in der Planung ausgeglichen.

Einsparpotentiale geprüft

Dies war nur möglich, weil im Vorfeld der Planaufstellung verwaltungsseitig alle Einsparpotentiale überprüft und soweit möglich planerisch umgesetzt wurden. Alle Einzelpositionen waren Gegenstand dieser Prüfung, eine Vielzahl von Aufwendungen konnte nach kritischer Durchsicht der Rechnungsergebnisse vergangener Haushaltsjahre reduziert werden. Insgesamt konnten auf diesem Weg rund 10 Mio. Euro gekürzt werden. Die Bauunterhaltung wurde, entgegen der allgemeinen Preisentwicklung der Bauwirtschaft, auf dem Niveau des Vorjahres belassen, was faktisch einer Kürzung gleichkommt. Die Schulbudgets der kreiseigenen Schulen (mit Ausnahme der Förderschulen) wurden pauschal um 10 Prozent reduziert. Allerdings ist es gerade in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession als öffentlicher Auftraggeber wichtig, Investitionen zu planen und insbesondere auch zu realisieren.

Außerdem sieht der Verwaltungsentwurf mit Blick auf die ungewissen Auswirkungen des Ukraine- und Nahost-Konflikts und der andauernden Flüchtlingskrise Haushaltsansätze vor, die es ermöglichen sollen auch im Jahr 2025 die Handlungsfähigkeit des Westerwaldkreises unter allen Umständen sicherzustellen. Es ist weiterhin das Bestreben, alle laufenden und alle geplanten Projekte fortzuführen. Exemplarisch sollen hier die Groß- und langfristig angelegten Projekte Neubau der Anne-Frank-Realschule, Errichtung eines Sirenenwarnsystems, der Kreisstraßenbau, Anbau am Kreishausgebäude, Digitalisierung der Schulen und der Verwaltung genannt sein.

Da die Steuerkraft im Westerwaldkreis sich nahezu flächendeckend erneut nach oben entwickelt hat, konnte unter Berücksichtigung der durch das Innenministerium Rheinland-Pfalz (MdI) veröffentlichen Orientierungswerte zum Finanzausgleich eine Anhebung des Kreisumlagesatzes um 1 % eingeplant werden, so dass die Ertrags- und Finanzlage des Westerwaldkreises zumindest einen ausgeglichenen Finanzhaushalt aufweisen kann. Somit wird bei dem Gesamtzahlenwerk mit einem Umlagesatz in Höhe von 43 % gerechnet.

Signal an umlagepflichtige Kommunen

Dies sollte auch für die umlagepflichtigen Kommunen ein wichtiges Signal insbesondere auf dem Weg zur Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren gesellschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Zudem wurde dabei berücksichtigt, dass der unausgeglichene Ergebnishaushalt sich auch auf die hohen Personalkostenerstattungen an die freien Träger im Bereich Kindertagesstätten zurückführen lässt. Zwar konnte im Frühjahr 2024 eine Übergangsvereinbarung mit den freien Trägern bis zum 31.12.2024 getroffen werden, eine endgültige Regelung ab 2025 steht allerdings noch aus. Enorme Kostensteigerungen im Bereich der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), aber auch im Sozialetat (flächendeckende Steigerungen insbesondere aufgrund von höheren Pflegesätzen und Fallzahlsteigerungen) und der allgemeinen Personalaufwendungen tun ihr Übriges zur vorliegenden angespannten Haushaltslage. Aufgrund der aus diesem Bereich resultierenden Dauerbelastung der kommunalen Finanzen wird eine sukzessive Umlagesteigerung in den Folgejahren als nahezu unvermeidbar angesehen.