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Hinweise zur Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024

WahlkreuzWas und wer ist zu wählen?

Orts- und Stadtbürgermeister/in
In den Ortsgemeinden bzw. Städten, in denen Kandidat(inn)en für die ehrenamtliche Bürgermeisterwahl aufgestellt wurden, steht ein Stimmzettel für die Orts-/Stadtbürgermeisterwahl zur Verfügung. Hier muss entweder zwischen verschiedenen Bewerber(inne)n entschieden werden oder bei nur einer Kandidatur kann mit „Ja“ bzw. „Nein“ abgestimmt werden.

Ortsbeirats-/Gemeinderats-/Stadtratswahl
Je nach eingegangenen Wahlvorschlägen wird die Wahl als Verhältniswahl oder als Mehrheitswahl durchgeführt.

Sind mehrere Wahlvorschläge eingegangen, liegt eine Verhältniswahl vor. Dann erscheint es wichtig, sich zunächst für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Danach besteht die Möglichkeit Personenstimmen zu vergeben. Einzelnen Personen können bis zu drei Personenstimmen vergeben werden (kumulieren). Es können insgesamt so viele Personenstimmen abgegeben werden, wie Ratsmandate zu besetzen sind.

Ist nur ein Wahlvorschlag eingegangen, so wird ein „Amtlicher Stimmzettel für die Mehrheitswahl zum Ortsbeirat/Gemeinderat“ mit den auf dem Wahlvorschlag enthaltenen Personen erstellt. Der Stimmzettel enthält Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen. Es können so viele Personen angekreuzt bzw. eingetragen werden, wie für das Gremium zu wählen sind. Mehrfachbenennungen sind hier nicht möglich.

Falls kein Wahlvorschlag eingegangen ist, wird ein „Amtlicher Stimmzettel für die Mehrheitswahl zum Ortsbeirat/Gemeinderat“ bereits vor dem Wahltag verteilt, auf dem der Wähler so viele wählbare Personen eintragen kann, wie für das Gremium zu wählen sind. Mehrfachbenennungen sind hier nicht möglich.

Verbandsgemeinderatswahl
Für die Wahl zum Verbandsgemeinderat liegen verschiedene Listenvorschläge vor. Unsere Empfehlung: Geben Sie zuerst Ihre „Gesamtstimme“ der Liste 2 - und damit allen Kandidaten der CDU - kreuzen Sie also bitte unbedingt den Kreis oben bei CDU an.

Und als zweites kreuzen Sie noch die Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich an, die Sie mit Ihren Zusatzstimmen besonders stark machen wollen. Auf diese Weise können Sie so viele Stimmen individuell vergeben, wie für das Gremium zu wählen sind. Einzelnen Personen können Sie bis zu drei Stimmen zuordnen. Dadurch können Sie Ihre/n Wunschkandidaten/in weiter nach oben kumulieren.

Kreistagswahl
Für die Wahl zum Kreistag liegen verschiedene Listenvorschläge vor. Unsere Empfehlung: Geben Sie zuerst Ihre „Gesamtstimme“ der Liste 2 - und damit allen Kandidaten der CDU - kreuzen Sie also bitte unbedingt den Kreis oben bei CDU an.

Und als zweites kreuzen Sie noch die Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich an, die Sie mit Ihren Zusatzstimmen besonders stark machen wollen. Auf diese Weise können Sie bis zu 50 Stimmen individuell vergeben. Einzelnen Personen können Sie bis zu drei Stimmen zuordnen. Dadurch können sie Ihre/n Wunschkandidaten/in weiter nach oben kumulieren.

Europawahl
Für die Wahl zum Europaparlament liegen verschiedene Listenvorschläge vor. Hier wird eine Parteien-Stimme vergeben. Unsere Empfehlung: Kreuzen sie bei „CDU“ an und tragen mit dazu bei, dass Ralf Seekatz MdEP auch künftig dem Europaparlament angehört.

Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie beispielsweise am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein.

Der Wahlschein kann folgendermaßen beantragt werden:

• durch einen Online-Antrag bei der jeweiligen Verbandsgemeinde (siehe dortige Homepage)
• durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung,
• durch einen schriftlichen Antrag (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse), -ein vorbereiteter Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung-

Keine Stimme verschenken, Briefwahl nutzen.
So kann jeder wählen. Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Verbandsgemeinde beantragen. Die Stimmzettel kommen zu Ihnen ins Haus.