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Westerwaldkreis fördert Notfalltreffpunkte in den Ortsgemeinden

Neues aus dem KreistagDer Westerwälder Kreistag hat mit großer Mehrheit die „Richtlinie des Westerwaldkreises zur Förderung der Einrichtung von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden im Westerwaldkreis (Förderrichtlinie Notfalltreffpunkte)“ beschlossen und will hierzu Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Nachtragshaushalt 2023 des Westerwaldkreises bereitstellen. Damit findet ein gemeinsamer Antrag
von CDU, FWG und FDP seine Umsetzung.

Landrat Achim Schwickert weist in der Verwaltungsvorlage darauf hin, dass das erhöhte
Katastrophenrisiko aufgrund veränderter klimatischer Verhältnisse und sich wandelnder
Umweltbedingungen sowie die gegenwärtige Sicherheitslage den Westerwaldkreis und die
kreisangehörigen Verbandsgemeinden veranlasst haben, zentrale Fragen des Katastrophenschutzes
gemeinsam neu zu bewerten und an veränderte Gegebenheiten anzupassen.


Die Stromversorgung sei ein essenzieller Bestandteil der Kritischen Infrastruktur und das zentrale
Rückgrat unserer modernen Gesellschaft. Im Falle eines länger andauernden, flächendeckenden
Stromausfalls (Blackout) sei es unabdingbar, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und
die kommunale Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten. Der Westerwaldkreis erkenne in diesem
Zusammenhang den Bedarf, die Ortsgemeinden und Städte des Landkreises in das Gesamtkonzept
einzubeziehen.


Im Rahmen der gemeinsamen kommunalen Anstrengungen zur Optimierung des
Katastrophenschutzes im Westerwaldkreis fördert der Westerwaldkreis die Einrichtung von
geeigneten Notfalltreffpunkten in den Gemeinden des Landkreises und stellt mit zeitlicher Befristung
Fördermittel für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung. Auf Antrag kann jede Gemeinde eine
Förderung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 7.500 Euro erhalten.


Was kann gefördert werden?


Förderfähig sind Maßnahmen, die der Einrichtung, der Ausstattung oder dem Betrieb von
Notfalltreffpunkten der Gemeinden dienen. Ein Notfalltreffpunkt ist ein vorgeplanter, der Bevölkerung
bekannter und leicht erreichbarer gemeindlicher oder gemeindlich nutzbarer Gemeinschaftsraum
abseits der originären Einrichtungen der Gefahrenabwehr (z. B. Feuerwehrgerätehäuser), der im
Katastrophenfall der Bevölkerung als geeignete Erstanlaufstelle zur Verfügung steht und an dem
insbesondere im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls die nötigsten Grund- und Hilfeleistungen
vor Ort erbracht oder von dort aus organisiert werden können.


Förderfähig ist insbesondere die Schaffung von Möglichkeiten zur Einspeisung von Notstrom in
geeignete öffentliche Gebäude der Gemeinde, die Beschaffung von Notstromaggregaten zur
Versorgung der jeweiligen Gebäude über vorhandene oder neu geschaffene Einspeisemöglichkeiten,
die Beschaffung mobiler Notheizungssysteme, die Herstellung von Anlagen zur Bevorratung von
Kraftstoffen, die Herstellung von ausreichend dimensionierten Aufstellflächen und Anfahrtswegen für
Einsatzfahrzeuge und Einsatzmittel in unmittelbarer Nähe zum Notfalltreffpunkt, die Herstellung und
Einrichtung netzausfallsicherer Kommunikationseinrichtungen (z. B. Satellitentelefonie, Internet via
Satellit), die Beschaffung einer geeigneten Kücheneinrichtung oder von mobilen Gerätschaften zur
Zubereitung von Speisen und warmen Getränken, die Beschaffung von notwendigem Mobiliar (z. B.
Tische, Stühle, Liegemöglichkeiten), die Beschaffung von Trennwänden zur Herstellung von
Rückzugsbereichen (z. B. Umkleiden) sowie die Beschaffung von Witterungsschutz für den
Außenbereich.


Förderfähig sind darüber hinaus Maßnahmen, die der Erbringung oder Organisation von Grund- und
Hilfeleistungen am Notfalltreffpunkt dienen. Grund- und Hilfeleistungen sind insbesondere die
Entgegennahme von mündlichen Notfallmeldungen aus der Bevölkerung und deren Weiterleitung an
die Integrierte Leitstelle und die Polizei, die Unterstützung der Verfügbarkeit persönlicher
Kommunikationsmittel (z. B. Aufladen von Mobiltelefonen), soweit für diese noch eine
Netzverbindung besteht, die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung
angewiesen sind (z. B. Menschen mit Behinderung), die Bereitstellung von Erster Hilfe und
Einrichtungen der sanitären Grundversorgung (z. B. Waschgelegenheiten, Toiletten), die
Bereitstellung und Ausgabe von Lebensmitteln, die Stärkung der Selbst- und Nachbarschaftshilfe, die
Koordination von freiwilligen, nicht organisierten Helferinnen und Helfern auf Gemeindeebene sowie
die Vermittlung von Hilfegesuchen und Hilfsangeboten.


Krempel: Gemeinsam Vorsorge treffen
CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel stellt fest, dass der Westerwaldkreis nach den
schlimmen Ereignissen im Ahrtal im Zusammenwirken mit den Verbandsgemeinden den Brand- und
Katastrophenschutz gezielt verbessert habe. Die Notfalltreffpunkte stellen wichtige Erstanlaufstellen
für die Bevölkerung dar. Mit der Kreisförderung werde für die Ortsgemeinden ein zusätzlicher Impuls
geschaffen. Krempel betonte für die CDU-Fraktion, man betrachte den Katastrophenschutz als eine
gemeinsame Aufgabe innerhalb der kommunalen Familie Kreis, Verbandsgemeinden und
Ortsgemeinden. Die Förderung sei insofern ein weiterer Beleg für das vorbildliche Miteinander im
Westerwaldkreis.