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Wer entscheidet über meine Mitgliedschaft?

Über die Aufnahme entscheidet der zuständige CDU-Kreisverband in Absprache mit dem zuständigen Verband vor Ort.

Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft in der CDU haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die CDU-Parteiorganisation:

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Wir freuen uns auf Sie!

Gibt es die Möglichkeit, Gastmitglied zu werden?

Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in Deutschland ist, kann schriftlich den Status als Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen.

Die Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand. Gastmitglieder werden zu den Versammlungen ihres Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.