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Kreistag lehnt SPD-Antrag zur Erstellung eines Mietspiegels ab

thumb Harald Orthey Klein Art. Dezember 2019CDU-Kreistagsmitglied Harald Orthey hat im Westerwälder Kreistag die Ablehnung der Christdemokraten gegenüber einem SPD-Antrag zur Erstellung eines Mietspiegels für den Westerwaldkreis begründet. Die CDU sehe keinen Bedarf, die entstehenden Kosten seien zu hoch und nicht vertretbar, eine notwendige breite Informationsbasis sei im ländlich geprägten Westerwaldkreis kaum zu erhalten und ein Mietspiegel provoziere erhöhte Mietpreise. Nach Auffassung der Westerwälder Christdemokraten ausreichend Gründe auf einen Mietspiegel zu verzichten.

Zu Beginn seines Redebeitrages stellte Orthey die Frage nach dem Bedarf für einen Mietpreisspiegel. Es gebe nicht eine Stadt oder Ortsgemeinde, die an den Westerwaldkreis herangetreten sei und einen Mietspiegel gefordert habe. Zurzeit gebe es keinen Landkreis in Rheinland-Pfalz, der einen aktuellen Mietspiegel besitze. Laut Handelsblatt haben selbst 13 der 80 größten Städte in Deutschland keinen Mietspiegel.

Orthey weiter: „Auch für einen einfachen Mietspiegel müssen Daten erhoben und ausgewertet werden. Die Kosten liegen im fünfstelligen Bereich und entstehen alle zwei Jahre. Die dem Mietspiegel zugrunde zu legenden Daten müssen repräsentativ sein, d. h. ein getreues Abbild des Wohnungsmarktes liefern, für den der Mietspiegel gelten soll. Das erfasste Datenmaterial besteht nur aus den Neuvertragsmieten und den erhöhten Bestandsmieten der letzten vier Jahren. Über Jahre unveränderte günstige Mieten fließen nicht in den Datenbestand mit ein.

Im Westerwaldkreis haben wir über 140 Ortsgemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern. Dort die benötigte repräsentative Datenmenge zu bekommen, ist angesichts von Freiwilligkeit bei der Befragung und des verschärften Datenschutzes nahezu unmöglich. Da stellt sich die Frage: Was nützt uns ein Westerwälder Mietspiegel mit lauter „weißen Flecken“. Darüber hinaus führt ein eingeführter Mietspiegel meist zu erhöhten Mieten.

Ein Vermieter muss grundsätzlich die Mieterhöhung begründen. Er muss dem Mieter erläutern, dass die bisher von ihm gezahlte Miete geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete. Der einfachste Weg die Miete zu erhöhen ist, auf den Mietspiegel Bezug zu nehmen. Dies bedeutet das wir mit einem Mietspiegel den Vermietern erleichtern, bisher günstige Mieten nach oben zu korrigieren. Die CDU-Fraktion möchte auf keinen Fall, dass sich allein durch die Veröffentlichung des Mietspiegels mancher Vermieter überlegt, seine günstige Miete zu erhöhen!“
Mit deutlicher Mehrheit wurde der SPD-Antrag zur Erstellung eines Mietspiegels vom Kreistag abgelehnt.