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Aktuelles aus dem Westerwälder Kreisausschuss

Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Kreisausschuss bei seiner Sitzung im Bürgerhaus Wirges zu bewältigen, die teilweise gemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft stattfand. Neben verschiedenen Personalangelegenheiten standen Beschlussvorlagen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Jahresprogramm der Wirtschaftsförderung 2022 und dem Bedarfsplan „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ zur Beratung an.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Um angesichts der schwierigen Finanzsituation bei den freigestellten Schüler- und Kindergartenverkehren sowie den eigenwirtschaftlich konzessionierten Busverkehren im Westerwaldkreis flexibel reagieren zu können, hat der Kreisausschuss Landrat Achim Schwickert durch Beschluss in die Lage versetzt, auch über größere finanzielle Positionen zu entscheiden.

Bekanntlich stellen die Schülerverkehre das „Rückgrat“ der weitestgehend eigenwirtschaftlich betriebenen Busverkehrslinien im Westerwaldkreis dar. Darüber hinaus werden jedoch auch noch große Teile der Schüler- bzw. Kindergartenverkehre (freigestellte Schülerverkehre) im Westerwaldkreis auf der Grundlage von Einzelverträgen mit den Verkehrsunternehmen (VU) sichergestellt. Hierbei nimmt der Westerwaldkreis mit einer Anzahl von rd. 280 Einzelverträgen eine Spitzenposition im nördlichen Rheinland-Pfalz ein.

Die derzeitige Situation ist geprägt von schnellen und teilweise unkalkulierbaren Veränderungen. Dies betrifft nicht nur den Bereich der freigestellten Schüler- und Kindergartenverkehre, sondern auch die (noch) eigenwirtschaftlich geführten konzessionierten Linienfahrten im Westerwaldkreis. Um dieser Situation Rechnung zu tragen ist es sinnvoll, den Landrat zu ermächtigen, diesen Veränderungen im Aufgabengebiet ÖPNV in der Art Rechnung zu tragen, dass auch finanzielle Dispositionen über 40.000 Euro getroffen werden dürfen.

Darüber hinaus hat der Kreisausschuss die Ausschreibung für die Vergabe von Planungsleistungen für die Umsetzung der ersten vier Linienbündelungskonzepte auf den Weg gebracht. Auf dieser Grundlage kann dann in 2024 über Art und Umfang des zukünftigen ÖPNV-Angebots entschieden werden.

Jahresprogramm Wirtschaftsförderung 2022

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH (wfg) setzt sich als Partner und Dienstleister der Wirtschaft für die Gestaltung bestmöglicher Rahmenbedingungen sowie die zukunftsfähige Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Westerwaldkreis ein. Dabei liegen die Schwerpunkte auf den Themen Beratung und Vernetzung, Infrastruktur/Breitbandversorgung, Fach- und Nachwuchskräfte sowie Standort- und Regionalmarketing.

Pandemiebedingt hat sich das Tagesgeschäft der wfg in den letzten zwei Jahren verändert und es konnten viele etablierte Veranstaltungsformate, wie der Jahresempfang der Westerwälder Wirtschaft, „ABIn die Zukunft“, „Forum Wirtschaftsethik – Zukunft braucht Werte“, Aktionstag „Hände hoch fürs Handwerk“, das Unternehmerfrühstück „Wirtschaften mit Energie“ sowie der Netzwerk-Lunch und das Gründernetzwerk nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Es wurden aber neue Angebote wie z.B. der wfg-Podcast „Schlaglichter“ ins Leben gerufen und die Nutzung der Sozialen und anderer Onlinemedien wurde ausgebaut. Dabei werden Inhalte im Videoformat immer wichtiger. Außerdem wurden Kooperationen mit wwtv, der Rhein-Zeitung, der Hochschule Koblenz und der Universität Siegen vertieft und erweitert.

Für das Jahr 2022 ist eine Schwerpunktsetzung auf das Thema Unternehmensnachfolge geplant. Zusammen mit der Kampagne „Enkeltauglichkeit“ soll damit die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verdeutlicht werden.

Das Jahresprogramm und der Wirtschaftsplan, die als Leitlinien für das laufende Geschäftsjahr dienen, wurden vom Kreisausschuss einstimmig verabschiedet. Selbstverständlich bezieht die wfg wirtschaftliche Veränderungen und aktuelle Themen in ihre Arbeit ein, so dass, bei Bedarf, eine Verschiebung von Schwerpunkten oder eine Aufnahme neuer Projekte unterjährig grundsätzlich möglich ist.

Änderung/Fortschreibung Bedarfsplan 2021 „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“

Der Kreistag des Westerwaldkreises hat in seiner Sitzung am 25.09.2020 den Bedarfsplan 2021 „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ für den Planungszeitaum 2021 bis 2025 fortgeschrieben. Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli des vergangenen Jahres hat deutlich gemacht, dass Unwetterereignisse mit katastrophalen Auswirkungen auch im hiesigen Bereich jederzeit möglich sind. Die Auswertung der umfangreichen Erkenntnisse der Einsatzkräfte hat bereits einige Verbesserungspotenziale für den Katastrophenschutz im Westerwaldkreis ergeben, die kurzfristig umgesetzt werden können. Darüber hinaus hat der Bund zwischenzeitlich auch ein Förderprogramm zur Sireneninfrastruktur (Sonderförderprogramm Sirenen) aufgelegt. Landrat Achim Schwickert hat vorgeschlagen, den Bedarfsplan bereits vor Ablauf des Planungszeitraums anzupassen bzw. zu ergänzen:

Der Kreisausschuss schlägt dem Kreistag daher vor, den Bedarfsplan 2021 „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ punktuell wie folgt anzupassen:

  1. Für Erkundungs- und Führungszwecke sollen zwei geländefähige Kommandowagen (geplante Standorte Löschzug Montabaur und Schnelleinsatzgruppe) auf SUV-/Pickup-Basis sowie ein geländefähiges Einsatzleit-/Mannschaftstransportfahrzeug (geplanter Standort Löschzug Dernbach) beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge beim Land zu stellen sowie im Anschluss die Vergabeverfahren einzuleiten.

  2. Das zur Beschaffung anstehende Mehrzweckfahrzeug für die Schnelleinsatzgruppe Verpflegung sowie die vier zur Beschaffung anstehenden Notfall-Krankentransportwagen sind mit Allradantrieb zu beschaffen.

  3. Sofern das Land einen eigenen Abrollbehälter Starkregen im Westerwaldkreis stationiert, sollen die für die Beschaffung eines kreiseigenen Abrollbehälters Starkregen vorgesehenen Haushaltsmittel für die Beschaffung von zwei Abrollbehältern Notstrom umgewidmet werden. Die Verwaltung wird nach einer positiven Stationierungsentscheidung des Landes für den Abrollbehälter Starkregen beauftragt, entsprechende Förderanträge für zwei Abrollbehälter Notstrom beim Land zu stellen sowie im Anschluss ein Vergabeverfahren einzuleiten. Sofern die Stationierungsentscheidung nicht zugunsten des Westerwaldkreises ausfällt, sind im nächsten Haushaltsjahr 2023 Mittel für die Beschaffung von zwei Abrollbehältern Notstrom einzuplanen.

  4. Die Technische Einsatzleitung (TEL) des Westerwaldkreises soll bei Flächenlagen im Feuerwehrgerätehaus Selters untergebracht werden. Dafür erforderliche technische Ausstattung des Stabsraums soll beschafft bzw. die für die notwendige Erweiterung der vorhandenen Telefon-/Internet- und Funkanbindung entstehenden Kosten vom Westerwaldkreis getragen werden. Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Selters abzuschließen.

  5. Der Kreisausschuss nimmt den Vorschlag zur Frage der Errichtung eines zukunftsfähigen Sirenenwarnsystems im Westerwaldkreis in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zustimmend zur Kenntnis. Er schlägt dem Kreistag vor,
  1. der Errichtung eines zukunftsfähigen Sirenenwarnsystems im Westerwaldkreis in Interkommunaler Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zuzustimmen,

  2. hierzu Mittel für den 1. Bauabschnitt 2022 in Höhe von 500.000,00 € im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe im Kreishaushalt 2022 bereitzustellen und

  3. die Verwaltung zu ermächtigen, die zur Errichtung des Sirenenwarnsystems notwendigen Vereinbarungen mit den Verbandsgemeinden abzuschließen.