| Rechnungshofbericht zur Nürburgring-Affäre |
|
|
|
Das vom Landesrechnungshof vorgelegte Gutachten zur Nürburgring-Affäre, lässt die andauernden Beschwichtigungsversuche des Ministerpräsidenten in sich zusammenfallen. Der Landesrechnungshof hat in einer Vielzahl von Punkten massivstes Versagen festgestellt. Deshalb ist klar, warum der Ministerpräsident mit seiner unzutreffenden Formulierung, der Bericht enthalte „nichts Spannendes“, bereits im Vorfeld der Veröffentlichung versucht habe, die Deutungshoheit an sich zu ziehen. Bereits eine kursorische Prüfung zeigt, dass die Ergebnisse des Landesrechnungshofs für die Landesregierung schlichtweg katastrophal sind. Entgegen den wiederholten Beteuerungen der Landesregierung waren die Bardepots aus Landesmitteln in Höhe von 80 bzw. 95 Mio. Euro für unseriöse Spekulationsgeschäfte nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs weder sicher noch gerechtfertigt. Zudem ist dem Land entgegen der Aussage der Landesregierung doch finanzieller Schaden entstanden. Hier wurde eindeutig mit Steuergeldern bei einem hohen Verlustrisiko viel zu hoch gepokert. Der Landesrechnungshof stellt überdies fest, dass in erblichem Maße Sorgfaltspflichten verletzt und Geschäftspartner nicht ausreichend geprüft wurden. Er kritisiert, dass die Landesregierung keine Auskünfte aus dem Bundeszentralregister eingeholt hat und widerspricht damit der von ihr geäußerten irrigen Rechtsauffassung, sie sei dazu nicht befugt. Insgesamt geht diese Kritik unmittelbar an die Adresse der Landesregierung. Sie allein trägt die Verantwortung für die landeseigene Nürburgring GmbH und kann diese nicht nach unten wegdrücken. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Kurt Beck sich nicht länger hinter seinen Ministern und Staatssekretären verstecken kann. Er wollte das Projekt, er hat die Finanzierung gelobt und er trägt die Verantwortung für das Desaster am Nürburgring.
Die CDU-Landtagsfraktion wird das Gutachten über diese erste kurze Bewertung hinaus nun im Einzelnen sorgfältig auswerten. Wir gehen davon aus, dass darin weitere wichtige Hinweise für die Arbeit des Nürburgring-Untersuchungsausschusses enthalten sind. Dies muss nun geprüft und dann entsprechend in die Arbeit des Untersuchungsausschusses eingespeist werden. Unabhängig davon hat sich zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und umfangreiche und umfassende Hausdurchsuchungen durchgeführt. Anlass: Untreueverdacht. - Auswahl Pinebeck: Das Vorgehen der Nürburgring GmbH bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner war in hohem Maß risikobehaftet und ließ die gebotene Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vermissen - Auswahl Finanzierungsmodell: Die ökonomischen Hintergründe des Finanzierungsmodells von IPC/Pinebeck haben sich niemandem erschlossen – kein seriöser Geschäftsmann hätte diese Konditionen bereitstellen können - Kontakt zu Barandun: Auch bei der Auswahl des Geschäftspartners Barandun ließ die Nürburgring GmbH die erforderliche Sorgfalt vermissen – kritische Hinweise der beauftragten Rechtsanwälte, des LKA und der beteiligten Ministerien wurden nicht beachtet – statt eingehenden Recherchen zu den beiden von Barandun benannten Finanziers gab sich die Nürburgring GmbH mit einem kurzen Telefonat mit einem „Herrn DuPont“ zufrieden - Bardepot: Ein sachlicher Grund für die Gestellung der Bardepots bestand nicht – Warnungen der Anwälte wurden auch hier übergangen – durch unklare Vollmachtsverteilungen, die Einrichtung von Unterkontos und das Überlassen von Auszügen hätten Dritte Gelder beanspruchen oder blockieren können, das Bardepot war also nicht sicher - Aufwandsentschädigungen für Pinebeck: standen außer Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen - wurden z.T. auch ohne Rechtsgrundlage oder abweichend von Informationen gezahlt, die die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat gegeben hatte. Auch Reise- und Beraterkosten wurden außerhalb der Verträge gezahlt - Aufsichtsrat (Vorsitz damals: Deubel): hätte seine Überwachungsverantwortung wesentlich risikobewusster wahrnehmen und Warnungen ernst nehmen müssen, da anders als bei Privaten, Verluste den Steuerzahler treffen. Der Aufsichtsrat hätte auf umfassende Unterrichtung durch die Geschäftsführung bestehen und eigene Erkundigungen einziehen müssen.
|
| < zurück | weiter > |
|---|


