Skip to main content

Wer entscheidet über meine Mitgliedschaft?

Über die Aufnahme entscheidet der zuständige CDU-Kreisverband in Absprache mit dem zuständigen Verband vor Ort.

Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft in der CDU haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die CDU-Parteiorganisation:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wir freuen uns auf Sie!

Gibt es die Möglichkeit, Gastmitglied zu werden?

Wer nicht Mitglied der CDU oder einer anderen Partei in Deutschland ist, kann schriftlich den Status als Gastmitglied des CDU-Kreisverbandes beantragen.

Die Entscheidung trifft der zuständige Kreisvorstand. Gastmitglieder werden zu den Versammlungen ihres Verbandes eingeladen und haben dort Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht. An Wahlen und Abstimmungen können Gastmitglieder nicht teilnehmen. Die Gastmitgliedschaft ist beitragsfrei und auf ein Jahr beschränkt.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Mitglieder sind gebeten, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom 13. Parteitag der CDU Deutschlands im April 2000 beschlossene Tabelle:

Bruttoeinkommen mtl.

Beitrag mtl.

bis 1.000,00 Euro 6,00 Euro
bis 1.500,00 Euro 6,00 bis 10,00 Euro
bis 2.000,00 Euro 10,00 bis 15,00 Euro
bis 3.500,00 Euro 20,00 bis 35,00 Euro
bis 5.000,00 Euro 35,00 bis 50,00 Euro
über 5.000,00 Euro 50,00 und mehr Euro