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Neues aus dem Kreisausschuss des Westerwaldkreises

Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Kreisausschuss zu bewältigen. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr wurde über das Kreisstraßenprogramm beraten. Die Fortschreibung der Schuldaten, der Sachstand des Breitbandausbau, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung von Unterkunftskosten sowie die Eckpunkte des Kreishaushaltes waren die herausragenden Themen.

Kreisstraßenprogramm
In Vorbereitung des Kreishaushalt berichtete Landrat Achim Schwickert über die Kreisstraßen- und Radwegeplanung 2023/2024. Für den Kreisstraßenbau sind im Jahr 2023 4,4 Mio. Euro vorgesehen. Erstmals werden eigene Mittel für den Radwegebau bereitgestellt. Für Kleinmaßnahmen im Radwegebau sind in 2023 500.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000 Euro eingeplant, um beim Projekt Alltagstaugliches Radwegenetz konkrete Ausbauschritte voranzugehen. Die Gremien stimmten den vorgelegten Planungen einstimmig zu.

Fortschreibung der Schuldaten
Der Kreisausschuss nahm die aktuellen Schuldaten für die Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Kenntnis. Die Schülerzahlen sind leicht angestiegen. Für 2023 kündigte Landrat Achim Schwickert eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes an. Dies soll gemeinsam mit den Verbandsgemeinden angegangen werden, insbesondere vor dem Hintergrund des verpflichtenden Ganztagsangebot an den Grundschulen.

Sachstand des Breitbandausbau
Während beim Förderprogramm für Schulen und Krankenhäuser Fortschritte erzielt werden konnten, liegen der Verwaltung für die „Erschließung Weiße Flecken“ keine zuschlagsfähigen Angebote vor. Dies liegt insbesondere an den in den Förderprogrammen zu kurz bemessenen Ausführungsfristen. Die weitere Entwicklung der Fördermöglichkeiten soll beobachtet werden. Bei Vorliegen konkreter Förderbedingungen soll geprüft werden, ob eine Antragsstellung möglich und zielführend ist. In diesem Zusammenhang wurde der Landrat dazu ermächtigt, vorbereitende Maßnahmen, im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel, in die Wege zu leiten. Vor einer erneuten Beantragung von Fördermitteln sind die Kreisgremien zu beteiligen.

Schlüssiges Konzept zur Ermittlung von Unterkunftskosten
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind. Die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung obliegt dem Westerwaldkreis als dem kommunalen Träger der Sozialleistung. Um diese „gerichtsfest“ zu machen, hatte der Westerwaldkreis ein Fachbüro mit der Ermittlung von Grundlagendaten beauftragt. Der Kreisausschuss hat die Umsetzung des vorliegenden „Schlüssigen Konzepts zur
Ermittlung angemessener Unterkunftskosten im Westerwaldkreis“ einstimmig beschlossen.

Eckpunkte des Kreishaushaltes
Landrat Achim Schwickert hat im Kreisausschuss die Eckdaten des Kreishaushaltes 2023 vorgestellt. Wichtige Botschaften: Die Kreisumlage kann zugunsten der Orts- und Verbandsgemeinden mit 40% auf einem sehr niedrigen Niveau noch einmal konstant gehalten werden. Die geplanten Investitionen in Höhe von insgesamt brutto 19,43 Mio. Euro können finanziert werden.

Achim Schwickert wies darauf hin, dass sich die Steuerkraft im Westerwaldkreis in allen Verbandsgemeinden positiv entwickelt hat und damit den Haushaltsausgleich im Jahr 2023 ermöglicht. Es müssen erneut keine Kredite -weder Liquiditäts- noch Investitionskredite – aufgenommen werden. Mit einem Schuldenabbau von 800.000 Euro ergibt sich ein voraussichtlicher Schuldenstand an Investitionskrediten Ende 2022 von 3,93 Mio. Euro oder 18,86 Euro/je Kreiseinwohner.

Die Haushaltszahlen sind im Wesentlichen durch den neuen Landesfinanzausgleich (KFA) und die gute Steuerkraft im Westerwaldkreis geprägt. Aufgrund des Anstiegs der Umlagegrundlage steigt bei gleichem Umlagesatz die Kreisumlage um rund 14,17 Mio. Euro. Es sind Investitionen im Gesamtumfang von 19,43 Mio. Euro geplant. Fortgesetzt werden die Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz, bei den kreiseigenen Schulen, in die IT-Infrastruktur sowie Bauunterhaltungskosten. Größere Haushaltsposten sind die Sozialausgaben, Kosten für die Kindertagesstäten und die Personalkosten.

Landrat Achim Schwickert machte abschließend auch auf die Haushaltsrisiken aufmerksam. Die ständig steigenden Kosten im Bereich der Kindertagesstätten und im Bereich der Schülerbeförderung sowie im ÖPNV allgemein. Darüber hinaus bleibe abzuwarten, wie sich die Neugestaltung des Landesfinanzausgleichsgesetzes in den nächsten Jahren auswirken wird und wie die Westerwälder Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, die sich aus dem Ukraine-Krieg ergebenden Herausforderungen meistern.