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Informationen zur Reform der Grundsteuer finden riesige Resonanz

Die Reform der Grundsteuer nimmt in diesem Jahr konkrete Gestalt an. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, Information Grundsteuerdass alle Grundstücke einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach den steuerlichen Verhältnissen zum 1. Januar neu zu bewerten sind.

Damit die Grundlagen festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abzugeben. Viele Fragen tauchen auf: Warum die Reform und was bringt sie? Was ändert sich an meiner bisherigen Grundsteuererklärung? Wie ändert sich der Einheitswert? Wie sind die Formulare aufgebaut?

Diese Fragestellungen beantwortete Dr. Wolfgang Kögler bei mehreren Veranstaltungen im Westerwald zu denen mehr als 700 Teilnehmer kamen. Dr. Kögler ist Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion im Westerwaldkreis.

Hier geht es zum gesamten Vortrag>>>
https://www.wirges.de/service/aktuelles/29-06-2022-grundsteuerreform/wissenswertes-zur-grundsteuerreform.pdf?cid=sjm