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Zukunft unserer Kinder sichern – Jugendhilfeausschuss beschließt KiTa-Planung 2022/2023

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Westerwaldkreises hat die 32. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes für 2022/2023 einstimmig beschlossen. Landrat Achim Schwickert machte dabei deutlich, dass der Landkreis den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorantreibe und zugleich die mit dem KiTa-Zukunftsgesetz des Landes verbundenen Herausforderungen annehme. Die Planung, so CDU-Kreistagsmitglied Karl-Heinz Boll, halte die Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Auge.

Zu Beginn der Beratungen im JHA erläuterte Landrat Achim Schwickert ausführlich die Rahmenbedingungen und den Inhalt der Bedarfsplanung. Die 32. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes beschreibe, was der Westerwaldkreis im Bereich der Kindertagesbetreuung bisher geleistet habe und wie er die Herausforderungen des neuen KiTa-Zukunftsgesetzes meistern wolle. „Der Westerwaldkreis hat die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ umfassend weiterentwickelt und bietet jungen Familien eine sehr gute Perspektive, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Weiterhin arbeiten wir mit Nachdruck daran, die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern, damit sich Eltern und Kinder in unserem Landkreis wohlfühlen.“
 
Zum 01. Juli 2021 sei das Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vollumfänglich in Kraft getreten. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei es der Verwaltung gelungen mit den Trägern und Leitungen der Kindertagesstätten im Westerwaldkreis, die neuen Gesetzesvorgaben in die Praxis umzusetzen. Kritik äußerte Landrat Achim Schwickert an den weiterhin ungeklärten finanziellen Rahmenbedingungen bei den Personal- und Sachkosten sowie der durch Landesvorgaben geringer gewordenen Flexibilität bei den Öffnungszeiten.
 
In der Fortschreibung werden insgesamt 454 Plätze an 82 Standorten für Kinder unter 2 Jahren zur Verfügung gestellt. Dies bedeute, so Schwickert, dass bereits heute ca. 70 % der Einrichtungen über die Möglichkeit verfügen, Kleinkindern eine gute Erziehung, Bildung und Betreuung zu bieten. Darüber hinaus können ab dem Kindergartenjahr 2022/23 insgesamt 9.389 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren in den Tageseinrichtungen im Westerwaldkreis betreut werden. Der Westerwaldkreis setzt sich weiterhin dafür ein, dass das Kinderbetreuungsnetzwerk stetig ausgebaut und an die Bedürfnisse der jungen Familien angepasst werde. Landrat Achim Schwickert dankte den Trägern der Kindertagesstätten und den vielen Erzieherinnen, Erziehern und Tagespflegepersonen, ohne deren Engagement eine bedarfsorientierte Kindertagesbetreuung nicht möglich wäre. „Gemeinsam werden wir den bewährten Weg konsequent weitergehen und uns den kommenden Herausforderungen stellen. Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Kindertagesstättenbedarfsplan einen wichtigen Beitrag darstellt, um die Zukunft unserer Kinder und somit auch unseres Landkreises zu sichern.“
 
CDU-Kreistagsmitglied Karl-Heinz Boll dankte in seinem Redebeitrag der Verwaltung für die gute Vorbereitung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2022/2023. Ein besonderer Dank galt Jugendamtsleiter Udo Sturm und der zuständigen Referentin Alexandra Khan. Mit der Bedarfsplanung 2022/2023 übernehme der Westerwaldkreis gemeinsam mit den Trägern, Ortsgemeinden und dem Jugendhilfeausschuss Verantwortung für ein ortsnahes und familienfreundliches Angebot sowie bestmögliche personelle Kontinuität in den Einrichtungen. Ferner gewährleiste er so ein flächendeckendes Angebot. Neben der Ortsnähe halte es die Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Auge. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde ein wichtiger Beitrag geleistet. 
 
Der CDU-Kreistagsfraktion sei es in diesem Zusammenhang wichtig, dass der JHA Landrat Achim Schwickert sowie der Jugendamtsleitung die Möglichkeit eröffnet, bei Bedarf noch Feinjustierungen bei der Zahl der Plätze bzw. beim Stundenkontingent im Plan vorzunehmen. So könne im Zusammenwirken mit Trägern und Kommunen auch auf aktuelle Herausforderungen eingegangen werden.