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Bund will Westerwaldkreis bei Sozialkosten entlasten

KraftpaketDie von der Bundesregierung im „Corona-Kraftpaket“ geplante höhere Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Sozialleistungsempfänger, wird von der CDU-Kreistagsfraktion nachdrücklich begrüßt. Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel erwartet hier nach den Berichten von Landrat Achim Schwickert und Sozialabteilungsleiterin Marion Hofmann im Kreisausschuss eine deutliche Entlastung, die dazu beitrage, an anderer Stelle entstehende Kosten zum Teil wieder auszugleichen. In den Berichten wurde auch deutlich, dass die Corona-Pandemie in den kommenden Jahren höhere Ausgaben im Sozialsektor verursachen wird.

Landrat Achim Schwickert erläuterte, dass die Bundesregierung im Rahmen der Hilfsprogramme zur Corona-Pandemie plane, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft um bis zu 25 % zu erhöhen. In Rheinland-Pfalz zahlen zurzeit bei den Kosten für Heizung, Miete etc. etwa 50 % der Bund und 50 % der Kreis. Schwickert wurde deutlich: „Entscheidend ist, dass die Länder in dieser Abrechnung nicht vorkommen. Das ist die einzige unmittelbare Finanzverbindung zwischen Bund und den Kommunen, wo die Länder nichts zu bestimmen haben. Und deswegen wollten die Kommunen immer eine höhere Bundesbeteiligung.“ Schwickert betonte ausdrücklich, dass bei allen Bundesgeldern, die über das Land an die Kommunen gegeben würden, die große Gefahr der Abschöpfung durch die „klebrigen Finger des Landesfinanzministers“ bestehen würden, das zeige die Erfahrung.

Der Bund habe früher immer gesagt, eine solche Erhöhung führe automatisch zu einer kommunalen Bundesauftragsverwaltung und verstoße gegen die Verfassung. Um die jetzt geplante Regelung auf 75 % herbeizuführen, müsse das Grundgesetz geändert werden. Demnach würde sich der Anteil des Bundes um 25 % erhöhen, auf ca. 15 Millionen im Westerwaldkreis, so Schwickert: „Und das sind 3,75 Millionen, die wir in dem Bereich vom Bund mehr bekämen als bisher. Wenn das so käme, wäre das eine große Unterstützung. Für die Landkreise und die kreisfreien Städte, aber auch für die Verbandsgemeinden, denn diese sind an den Kosten der Unterkunft mit 25 % beteiligt. Wenn der Bund mehr gibt, müssen wir und die Verbandsgemeinden weniger zahlen.“ Allerdings müssten vorab die Mehrheiten erreicht werden, um das Grundgesetz zu ändern.

Die letzte große Unterstützung, die der Landkreis vom Bund in diesem Bereich erhalten habe, war die Grundsicherung. Hier habe der Kreis zunächst 75 % gezahlt und den Rest der Bund. Die Zusage der vollständigen Übernahme durch den Bund habe eine Entlastung von 10 Millionen Euro im Jahr für den Kreis gebracht.

Landrat Achim Schwickert und Abteilungsleiterin Marion Hofmann gingen auch auf die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften ein. Aus Sicht des Landkreises sei 2019 gut gelaufen: niedrige Zahlen der Bedarfsgemeinschaft, keine explodierenden Kosten der Unterkunft. Die Programme, die geplant waren, konnten umgesetzt werden. Es gab keine besonderen Vorkommnisse und die Ausgaben liegen in der Größenordnung von 13 Millionen Euro.

Insgesamt sei das Jahr 2019 ein sehr unspektakuläres Jahr gewesen. Die Arbeitslosenquote war sehr niedrig und die zu zahlenden Leistungen seien zurückgegangen. In der Corona-Krise habe sich das natürlich verändert. Die Bedarfsgemeinschaftszahlen lagen im Januar 2020 bei 3.447und im März bei 3.442 Bedarfsgemeinschaften. Im April waren es schon 3.667, also 225 mehr. und im Mai bereits bei 3.926. Die Tendenz daraus: die Kosten der Unterkunft steigen um rund 1,5 Millionen Euro. Also von 13,5 Millionen auf 15 Millionen Euro. Je nach Entwicklung könne dies noch schlechter werden. Die angekündigte höhere Kostenbeteiligung seitens des Bundes würde hier deutlich helfen, begrüßten Landrat Schwickert und CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Krempel die Pläne des Bundes ausdrücklich.