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Westerwaldkreis will Pilotprojekt „Telenotarzt“ angehen

Der von der CDU-Kreistagsfraktion gestellte Antrag zur Prüfung und Vorbereitung eines Pilotprojekts „Telenotarzt“ wurde vom Westerwälder Kreistag mit großer Mehrheit angenommen. CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel verwies darauf, dass die Einbindung eines Telenotarztes in das Rettungssystem in einigen Kreisen bereits seit geraumer Zeit mit Erfolg praktiziert werde. Neben einem geplanten Pilotprojekt in Ludwigshafen sollten im Bereich der Rettungsleitstelle Montabaur Erfahrungen für den ländlichen Raum gesammelt werden.

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Ralf Seekatz MdEP: Nachtragshaushalt 2023 markiert Trendwende

Der Westerwälder Kreistag hat mit großer Mehrheit den Nachtragshaushalt 2023 beschlossen. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion, so Ralf Seekatz MdEP, markiert der Nachtragshaushalt eine echte Trendwende für die Haushaltsführung des Westerwaldes, die sich allerdings angedeutet habe. „Dabei haben wir unsere seriöse Haushaltsführung und sparsame Ausgabenpolitik nicht geändert.

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Landrat Achim Schwickert stellt Nachtragshaushalt 2023 im Kreistag vor

Den Nachtragshaushalt 2023 hat Landrat Achim Schwickert im Westerwälder Kreistag eingehend erläutert. Erfreuliche Nachricht: Es sind weiterhin keine neuen Liquiditäts- und Investitionskredite notwendig. Zahlungen können durch Entnahme aus den liquiden Mittel ermöglicht werden. Zu den liquiden Mitteln gehören die Teile des Gesamtvermögens, die entweder direkt zur Verfügung stehen oder aber zeitnah in Geld verwandelt werden können.

Eckdaten des Nachtrages

Zur Analyse des Nachtragshaushalts nannte Landrat Achim Schwickert die wichtigsten Eckzahlen: Der Ergebnishaushalt soll mit einem geplanten Jahresergebnis von minus 5,432 Mio. Euro abschließen. Die Aufwendungen steigen um mehr als 21 Mio. Euro (ein plus von 6,2 Prozent). Die Freie Finanzspitze beläuft sich auf 2,376 Mio. Euro. Die Investitionssumme ist mit 31,042 Mio. Euro geplant. Es soll eine Entschuldung von 0,670 Mio. Euro erfolgen. Der Schuldenstand verringert sich zum Jahresende auf 4,068 Mio. Euro

Bei der Einnahmeentwicklung „Schlüsselzuweisung und Kreisumlage“ wurden im Vergleich zum Haupthaushalt 2023 keine Anpassungen vorgenommen. Die Kreisumlagequote wird für 2023 bei 40 Prozent gehalten. Die geplanten Investitionen wurden um 11,6 Mio. Euro auf 31,04 Mio. Euro erhöht, hiervon sind 10,12 Mio. Euro Zuschüsse und 20,92 Mio. Euro Eigenanteil des Kreises. Die Finanzmittel sollen der freien Finanzspitze mit 2,38 Mio. Euro und aus liquiden Mitteln (zeitnah zur Verfügung stehend) in Höhe von 18,54 Mio. Euro entstammen.

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Kreistag beschließt Beteiligung der Verbandsgemeinden an Sonderzahlungen für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener und die kommunale Fluchtaufnahme

Die rheinland-pfälzischen Kommunen partizipieren zu zwei Dritteln an den auf Rheinland-Pfalz entfallenden Bundesmitteln für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener und die kommunale Fluchtaufnahme. Landrat Achim Schwickert machte in der Beschlussvorlage deutlich, dass der Westerwaldkreis großen Wert auf einen fairen Umgang innerhalb der kommunalen Familie legt und zudem auch das Engagement der Ukrainehilfe vor Ort würdigen möchte. Über eine erste Weiterleitung an die Verbandsgemeinden hat der Kreistag im Oktober 2022 entschieden. Gleichzeitig legte der Kreistag damals fest, dass die Entscheidung über eine mögliche Weiterleitung eines Anteils an der zweiten Zahlung unter Anwendung des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Aufstellung des Haupthaushalts 2023 erfolgen sollte.

Der Westerwaldkreis hat die zweite Tranche einer Sonderzahlung für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener erhalten. Von diesen Mitteln sollen 30 Prozent an die kreisangehörigen Verbandsgemeinden weitergeleitet werden. Die Weiterleitung an die Verbandsgemeinden erfolgt anteilig nach Einwohnern zum Stichtag 30.06.2023. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplans durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Ausgestaltung einer möglichen anteiligen Weiterleitung von der Verbands- auf die Ortsgemeindeebene liegt in der Verantwortung der Verbandsgemeinden und sollte angemessen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Das gleiche Verfahren ist für eine Sonderzahlung für die kommunale Fluchtaufnahme vorgesehen.