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Wolfgang Kögler: Vorweihnachtliche frohe Botschaft – nur geringe Gebührenerhöhung beim WAB

Der Westerwälder Kreistag hat den Wirtschaftsplänen und den geringfügig erhöhten Gebühren bei dem Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb (WAB) mit großer Mehrheit zugestimmt. CDU-Kreistagsmitglied Dr. Wolfgang Kögler stellte fest, dass die für das Kalenderjahr 2024 vorgesehene geringfügige Erhöhung der Hausmüllgebühren für den Ein-Personenhaushalt um 4,10 Euro; Zwei- bis Vierpersonenhaushalt um 5,40 Euro sowie den Fünf- und Mehrpersonenhaushalt um 6,90 Euro notwendig ist. Im Lichte aller übrigen Preissteigerungsraten müsse man zugestehen, dass eine Gebührenerhöhung um lediglich 2,6 Prozent ausgesprochen moderat ausfalle.

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CDU in der Verbandsgemeinde Rennerod neu strukturiert

GV RennerodDie CDU in der Verbandsgemeinde Rennerod kommt mit der Straffung ihrer Strukturen voran. Zukünftig tritt die Parteiorganisation nur noch als Verband auf der Verbandsgemeindeebene auf. Zur gemeinsamen Sitzung des Gemeindeverbandsvorstandes mit den Vorsitzenden aller Ortsverbände sowie den Mitgliedern der CDU-Fraktion betonte der Vorsitzende Alfons Giebeler: „Wir haben ein gutes Team und ein zukunftsfähiges Konzept, um in der Einheit die Vielfalt zu erhalten. Kein Ort und kein Bereich wird seine Identität verlieren.“

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Überörtlicher Brand- und Katastrophenschutz hat hohen Stellenwert

K1024 Neues aus dem KreisauschussIm Kreisausschuss wurden weitere Maßnahmen zum Vollzug des Bedarfsplans „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ beraten. Seit der „Ahr-Flut“ haben die Kreisgremien eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel in diesem Themenfeld beschlossen. Es wurde über Auftragsvergaben zur Beschaffung von vier geländefähigen Notfall-Krankentransportwagen für die Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst im Westerwaldkreis und die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung entschieden. Gleichzeitig wurde über die Beschaffung von geländefähigen Kommando-/Erkundungsfahrzeugen sowie eines geländefähigen Einsatzleitfahrzeuges beraten und dem Landrat die Möglichkeit der Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung erteilt.

Im Vollzug des Bedarfsplans „Überörtlicher Brandschutz, überörtliche Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz des Westerwaldkreises“ hat der Kreisausschuss die nachstehenden Beschlüsse gefasst:

Der Kreisausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Lieferung der vier geländefähigen Fahrgestelle zum Aufbau als Notfallkrankentransportwagen zu und ermächtigt den Landrat, den Auftrag zum Umbau/Ausbau als Notfallkrankentransportwagen nach europaweiter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Der Kreisausschuss stimmt ferner der Auftragsvergabe zur Lieferung von zwei Rollcontainern „Einsatzmaterialien Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“ sowie der zur Lieferung von zwei Rollcontainern „Faltbehälter 35 m³“ zu.

Der Kreisausschuss beschließt, anstatt der angestrebten Beschaffung eines eigenen Kommandowagens auf Pick-up Basis für die Feuerwehr zwei interessierten Verbandsgemeinden im Kreisgebiet eine Interkommunale Zusammenarbeit bei der Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges anzubieten. Dabei erklärt sich der Westerwaldkreis bereit, 50 % der nicht durch Landeszuwendung gedeckten Kosten (max. 25.000 €) zu tragen. Im Gegenzug müssen sich die Verbandsgemeinden verpflichten, die Fahrzeuge bei Einsätzen des Landkreises zur Verfügung zu stellen. Bei der Auswahl der Verbandsgemeinden ist darauf zu achten, dass ein Fahrzeug möglichst im nördlichen und ein Fahrzeug im südlichen Kreisteil stationiert wird.

Der Kreisausschuss beschließt, kurzfristig drei All-Terrain-Vehicles (ATV) als Erkundungs- und Transportfahrzeuge für den Brand- und Katastrophenschutz zu beschaffen und diese dem Wechselladersystem des Landkreises (Standorte Ransbach-Baumbach, Rennerod und Selters) anzugliedern. Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag zur Lieferung der Fahrzeuge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. (Quelle: Kreisverwaltung)

Kreisstraßenbauprogramm und Alltagstaugliches Radwegenetz

K1024 Neues aus dem KreisauschussGemeinsam mit dem Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft hat der Kreisausschuss über das Kreisstraßenbauprogramm und den Radwegebau beraten. Die abschließende Entscheidung hierüber wird im Rahmen der Haushaltsberatungen vom Kreistag getroffen. Vertreter/innen des Landesbetrieb Mobilität (NL Diez) und von SEWECO Koblenz nahmen auch zum finalen Alltagsradwegekonzept Stellung, an das 90 Prozent der Westerwälder Bevölkerung im Abstand von einem Kilometer angebunden sind. CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel warb dafür, die Standards für diese alltagstauglichen Radwege nicht zu hoch zuschrauben. Wichtig seien brauchbare Ortsverbindungswege. Hierzu will der Kreis ein eigenes Förderprogramm für die Ortsgemeinden aufstellen.

Bauprogramm Kreisstraßen 2024 und 2025
Für das Bauprogramm 2024 sind vorgesehen: Die freien Strecken (FS) und Ortsdurchfahrten (OD) K 125 Sessenbach – L 306 (FS), K 89 Sainscheid – Kölbingen (FS), K 21 OD Streithausen, K 148 Staudt – L 313 (Kreisverkehrplatz). Sollten bisher unbekannte Schwierigkeiten die Ausführung einzelner Ausbauvorhaben zeitlich verhindern, könnten im Bedarfsfall aus folgendem Pool Ersatzmaßnahmen zur Ausführung ausgewählt werden: K 57 (FS) Nisterau – Fehl-Ritzhausen, K 61 (FS) Bölsberg – Kirburg, K 87 (FS) Hahn a.S. – Elbingen, K 54 (FS) Stahlhofen – Pottum.

Unter Berücksichtigung der laufenden Straßenbaumaßnahmen erwartet der Kreis für das Jahr 2024 zuwendungsfähige Ausgaben von rd. 5,790 Mio. €, was voraussichtlich einen Fördermittelanspruch in Höhe von rd. 4,053 Mio. € (ca. 70 %) auslösen wird. Die Beträge stehen in wesentlicher Abhängigkeit von einem zeitnahen Baubeginn sowie dem anvisierten Baufortschritt der Ausbauprojekte.

Für das Bauprogramm 2025 sind vorgesehen: K 142 OD Leuterod, K 113 OD Simmern, K 126 Ortsdurchfahrt Montabaur-Elgendorf, K 73 Ortsdurchfahrt Kölbingen (in Verbindung mit Abstufung K 89), K 21 Nisterbrücke bei Marienstatt, K 55 Stahlhofen Schiefelbusch (FS).

Für eine „nahtlose“ und vorausschauende Durchführung von dringend erforderlichen Straßenbaumaßnahmen in den Folgejahren wurde der LBM Diez beauftragt, für weitere Projekte entsprechende Planungen durchzuführen und Baureife für die Vorhaben zu erlangen.

Verkehrsraumbedeutsame Sondermaßnahme Nistertal
Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) im Bereich der K 61 Ortsdurchfahrt Nistertal-Erbach. Mit der Durchführung des Gemeinschaftsprojektes besteht für die kommenden Jahrzehnte die einmalige Gelegenheit, die Verkehrssituation im Bereich dieses Nadelöhrs durch Aufweitung des Brückenbauwerkes für alle motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer entscheidend zu verbessern.

Hierfür sowie für die Erneuerung der K 61 in diesem Teilbereich wurde dem LBM Diez bereits ein Planungsauftrag erteilt. Derzeit befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt. Anvisiert wird die Vergabe der Bauleistungen Ende 2024 mit Baubeginn im Frühjahr 2025. Der Projektingenieur der DB Netz, Uwe Klug, stellte das Gemeinschaftsprojekt nebst Kostenberechnungen sowie Kostenteilungen in der Sitzung vor.

Alltagstaugliches Radwegenetz
Die Fassung des finalen Alltagsradwegekonzeptes wurde vom Büro SWECO Koblenz vorgestellt. Es kann unter dem Link: https://filetransfer.swecogroup.com/message/PYC3mmP8v7D2brXTALBjPz abgerufen werden.

Die Verwaltung berichtete … Erhebliche Zeitverzögerungen haben sich zuletzt bei der Beteiligung der Verbandsgemeinden zur Einarbeitung von Anregungen und Hinweisen zum finalen Radwegekonzept ergeben. Gleichwohl konnten eine Vielzahl der eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Alltagsradwegekonzept berücksichtigt werden. Im Maßnahmenkatalog – Abschnitte – des Alltagsradwegekonzeptes sind Einzelmaßnahmen verschiedener Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis, Gemeinden) mit einer Priorisierung sowie einer Einschätzung zur zeitlichen Ausführung (Umsetzungshorizont) aufgeführt. Aufgrund divergierender Zuständigkeiten sind sämtliche Maßnahmen konkret mit den Beteiligten hinsichtlich der Auswahl und Durchführung abzustimmen.

Kurzfristig durchführbare Maßnahmen beschränken sich laut Radwegekonzept vornehmlich auf Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen sowie der Freigabe von Wirtschaftswegen. Jedoch selbst kurzfristig durchführbare Maßnahmen bedürfen der Abstimmung mit der jeweiligen Kommune, dem LBM und der Unteren Verkehrsbehörde bzw. den Ordnungsämtern. Beispielhaft genannt werden:

K 10 Hattert außerorts, Anpassung der StVO- Beschilderung
K 92 Wengenroth, Anpassung der StVO-Beschilderung
K 113 OD Neuhäusel, Markierung von Schutzstreifen
K114 Kadenbach, Markierung eines Radfahrstreifens
Freigabe von Wirtschaftswegen für den Radverkehr, z.B. Heiligenroth- Montabaur

Die Verwaltung werde, so Landrat Achim Schwickert, auf der Grundlage des finalen Radwegekonzeptes für die Durchführung von kurzfristigen Maßnahmen Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten hinsichtlich der Freigabe der Strecken für den Alltagsradwegeverkehr aufnehmen und umsetzen.