Schulentwicklungsplan für Ganztagsangebot fortschreiben
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat einen Auftrag zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vergeben. Schwerpunkt wird dabei die künftige Gestaltung des Ganztagsangebots in den Westerwälder Grundschulen sein. Die CDU-Kreisvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Jenny Groß MdL, begrüßte die frühzeitigen Überlegungen, die der Kreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden angehen will.
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung verankert. Zur Verbesserung der Situation einigten sich Bund und Länder auf einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für jedes Kind der Klassenstufe 1 bis 4 und eine stufenweise Umsetzung ab dem Schuljahr2026/2027.
Landrat Achim Schwickert erläuterte, dass sich der Anspruch grundsätzlich an den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis) richtet. Allerdings stehen zwei Wege offen. Zum einen der Ausbau nach Schulrecht, zum anderen nach dem Kindertagesstättengesetz (Kinderhorte). In der Schullandschaft des Westerwaldkreises kann aktuell schon von einem flächendeckenden Ganztagsangebot gesprochen werden. Allerdings stünden derzeit nicht genügend Ganztagsplätze für alle Anspruchsberechtigen zur Verfügung.